Der Terrier rennt ins Erdloch, überrascht den Fuchs in seinem Bau. Dieser drängt sich am Terrier vorbei, flieht hinaus, ins Freie. Es knallt. Es ist aus. Ein Jäger lag mit seiner Flinte auf der Lauer.
Die Baujagd ist umstritten, doch in der Schweiz erlaubt. Ausser im Kanton Thurgau. Dort hat das Kantonsparlament im April die Jagdart verboten. Zum Ärger des kantonalen Jagdverbands, zur Freude von Tierschutzorganisationen wie der Interessensgemeinschaft «Wild beim Wild», die daraufhin den «Sieg» auf ihrer Website zelebrierte.
Nun bringt GLP-Nationalrätin Isabelle Chevalley die Debatte ins Bundesparlament. Das Tierschutzgesetz verbiete die Organisation von Kämpfen zwischen Tieren, schreibt sie in ihrer Interpellation, dennoch sei die Baujagd in der Schweiz erlaubt. «Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, das es an der Zeit ist, diese barbarische Jagd zu verbieten, die sadistisch und überflüssig ist?»
Im Vorstoss verweist sie auf die Expertise der Zürcher Stiftung «Tier im Recht» (TIR). Diese kommt zum Schluss: Baujagd ist Tierquälerei.
«Der Bundesrat erlaubt die Baujagd, obwohl sie gegen das Tierschutzgesetz verstösst», wirft Vanessa Gerritsen, Stellvertretende Geschäftsführerin von «Tier im Recht», der Regierung vor. Bei der Baujagd werde in Kauf genommen, dass der Hund oder auch der Fuchs sich verletzen, dass sie leiden.
Eigentlich sollte der Jagdhund den Fuchs nur hinaus ins Freie, vor die Flinte des Jägers scheuchen. Doch es kann auch mal zu unterirdischen Kämpfen kommen – um Leben und Tod. Für Gerritsen sind dies Tierkämpfe und müssten somit verboten sein.
Die Jäger wehren sich: «Es ist eine Jagdart, die in gewissen Situationen Sinn ergibt und auch Freude macht», hält Hanspeter Egli, Präsident von Jagd Schweiz, entgegen. Sie generell zu verbieten, macht für ihn keinen Sinn. In der Nähe von Siedlungen sei es meist nicht möglich einen Hochsitz zu errichten. Die Alternative: die Baujagd. «Seien wir ehrlich: Niemand will Füchse in seinem Garten», sagt Egli.
Früher hätten sich die Jagdhunde häufig verletzt, heute sei dies aber die absolute Ausnahme. Egli führt dies Entwicklung auf die strengeren Regeln zurück, die seit 2012 gelten. Seither dürfen nur Hunde zur Baujagd eingesetzt werden, die spezifisch auf die Situation trainiert wurden.
Schliefanlagen werden diese Ausbildungsstätten für Hunde genannt, bei denen richtige Füchse zum trainieren eingesetzt werden, damit der Jagdhund sich an das Tier gewöhnen und in einem möglichst realen Umfeld üben kann. Dabei sind die Tiere aber von einem Gitter voneinander getrennt.
In der Schweiz gibt es derzeit keine Schliefanlage. Geplant war 2014 eine in Wettingen, im Kanton Aargau, doch das Projekt scheiterte. Nicht aus Tierschutzgründen, sondern weil die geplante Anlage nicht zonenkonform war. So müssen die Jäger mit ihren Hunden nach Deutschland oder Österreich reisen. Egli würde begrüssen, «wenn es auch in der Schweiz an ein, zwei Orten eine Ausbildungsstätte gebe».
Die Trainingsanlagen sind für Gerritsen eine reine Problemverschiebung. Und spricht gar von einer massiven Verschlechterung zu vorher. Zwar würden ausgebildete Hunde später bei der Jagd weniger verletzt, doch: «Bei der Ausbildung werden die Füchse immer wieder aufs neue massivem Stress ausgesetzt. Auch beim x-ten Mal wissen sie nicht, ob der Hund sie dieses Mal in die Krallen kriegt.»
Völlig übertrieben, meint dazu der oberste Schweizer Jäger. «Sowohl für den Fuchs wie auch für den Hund ist Stress etwas Natürliches.» Für Egli geht es den Tierschutzorganisationen nur darum, generell die Jagd zu verbieten. «Logisch versuchen sie zuerst jene Jagdart zu verbieten, bei der sie auf am wenigsten Widerstand stossen.»
Tatsächlich: Ginge es nach «Tier im Recht», würde bald jegliche Fuchsjagd der Vergangenheit angehören. Die Jagd auf Füchse sei generell nicht nötig, da sie überhaupt keinen Einfluss auf die Population habe. Vanessa Gerritsen: «Wir sollten Tiere nicht beim geringsten Problem einfach niederschiessen, sondern Lösungen für ein friedliches Nebeneinander von Mensch und Tier suchen.» Ihre Alternativen zur Jagd: Lebendfallen und Vergrämungsmassnahmen.