Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde von Taxi-Firmen und -Organisationen aus dem Kanton Genf nicht eingetreten. Sie hatten als vorsorgliche Massnahme das Verbot des Fahrdienstvermittlers «Uber» im Kanton Genf verlangt.
Die Genfer Taxifahrer sind der Ansicht, dass «Uber» gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstösst. Mit einer App kann ein Kunde seine Position bekannt geben und ein UberPop-Fahrer, der sich in der Nähe befindet, kann die Person aufpicken.
Die Fahrten mit den privaten Fahrern sind in der Regel deutlich günstiger als Taxis. Die Fahrer zahlen aber auch keine Steuern und Sozialabgaben. In verschiedenen Ländern sind deshalb Verbote erwirkt worden.
Wie das Bundesgericht in seinem am Montag publizierten Urteil schreibt, haben die Genfer Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, was für einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil sie erleiden, wenn die vorsorgliche Massnahme gegenüber Uber nicht getroffen wird. (Urteil 4A_197/2015 vom 15.07.2015) (wst/sda)