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Betont gelassen betrat Ignaz Walker den Landratssaal in Altdorf, wo heute das Urteil in seinem Fall verkündet wurde. Nachdem an der Berufungsverhandlung im Oktober und Februar zahlreiche Ungereimtheiten im Verfahren zutage gebracht worden waren, schien sich Walker eines Freispruchs sicher.
Damit sollte er jedoch nur teilweise Recht behalten: Das Urner Obergericht sprach den ehemaligen Cabaret-Betreiber zwar vom Vorwurf frei, im November 2010 einen Auftragskiller auf seine damalige Ehefrau angesetzt zu haben. Dass er acht Monate zuvor auf den Holländer Peeters geschossen haben soll, erachtet das Obergericht jedoch nach wie vor als erwiesen. Für das leichtere der beiden Delikte – klassifiziert als Gefährdung des Lebens – sowie Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilte das Obergericht Walker zu 28 Monaten Haft.
Damit bleibt Walker zwar weiterhin ein freier Mann; schliesslich hatte er bereits über 55 Monate in Haft gesessen. Gratulieren lassen wollte sich Walker nach der Urteilsverkündigung aber trotzdem nicht. «Wozu auch? Zu 28 Monaten Haft für etwas, das ich nicht begangen habe?», sagte er zu Journalisten, sein nervöses Lächeln war längst der Enttäuschung gewichen.
Von einem Achtungserfolg wollte auch Linus Jaeggi, Walkers Verteidiger, nichts wissen. «Es hätte einen vollständigen Freispruch geben müssen», sagte er vor laufenden Kameras und Mikrofonen. Ob er das Urteil anfechten werde, sei auch abhängig davon, was Walker wolle. Zuerst aber gelte es, die schriftliche Urteilsbegründung des Obergerichts abzuwarten. Die soll bis im Sommer vorliegen.
Ebenfalls enttäuscht zeigte sich Oberstaatsanwalt Thomas Imholz. Er hatte 15 Jahre Haft für Walker gefordert und prüft nun, ob er das Urteil vor Bundesgericht anfechten soll.
Überrascht zeigten sich auch die Journalisten und Prozessbeobachter. 28 Monate statt 15 Jahre – mit einem solchen Urteil hätten die wenigsten gerechnet. Wahrscheinlich, so wurde im Vorfeld gemutmasst, geben sie ihm fünf Jahre, also exakt die Zeit, die Walker bereits gesessen hatte. Der geschickteste Weg, einer Entschädigung für Walker zu entgehen und damit das Gesicht zu wahren. Mit den nun 28 Monaten gesteht das Obergericht Walker immerhin eine Überhaft von 27 Monaten ein. Über die Entschädigung, die im sechsstelligen Bereich liegen dürfte, wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt.
Mit dem Urteil übt sich das Obergericht somit gleich in mehrerer Hinsicht in Schadensbegrenzung: Zum Einen, weil es so gut die Hälfte der Entschädigung zugunsten von Walker umgeht. Zum Anderen können durch den Schuldspruch im Fall Peeters nun alle Verfahrensbeteiligten ihr Gesicht wahren. Dies nachdem die Staatsanwaltschaft und auch die Kantonspolizei durch Recherchen der «Rundschau» unter Verdacht geraten waren, Peeters erneute Vorladung vor Gericht verhindert zu haben.
Eine Pflicht der Staatsanwaltschaft, ihr Wissen um das Rechtshilfeverfahren aus Frankreich dem Obergericht mitzuteilen, habe nicht bestanden, heisst es in der Begründung. Auch darauf, dass die Kantonspolizei Kenntnisse vom Aufenthaltsort von Peeters gehabt habe, fänden sich in den Akten «keine Hinweise». Für das Gericht seien demnach «keine Verletzungen von Verfahrensgarantien erkennbar», die eine Unverwertbarkeit der belastenden Aussagen von Peeters zur Folge haben müssten.
Ob diese Begründung die Zweifel am korrekten Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizei auszuräumen vermag, dürfte jedoch bezweifelt werden. Bereits als die Vorwürfe publik geworden waren, zeigten sich politische Akteure gewillt, der Sache nachzugehen. Inwiefern beispielsweise die staatspolitische Kommission oder die Aufsichtskommission des Urner Obergerichts auf diese Worte Taten sprechen lassen, wird sich weisen.
Die grosse Verliererin des Tages ist Nataliya K. Ihre von Anfang an kolportierte Version des Auftragsmordes an ihr vermochte das Gericht nicht zu überzeugen. So habe sich mit der Schussrekonstruktion ergeben, «dass sich das Geschehene nicht genau in der von Nataliya K. ursprünglich beschriebenen Weise abgespielt haben konnte», heisst es in der Kurzbegründung des Urteils. Für Claudia Zumtaugwald, die Verteidigerin von Nataliya K., ist das Urteil unverständlich und überraschend, wie sie sagt. Die Schadensersatz- und Genugtuungsforderung von Nataliya K. werden auf den Zivilweg verwiesen. Ob sie das Urteil als Zivilklägerin weiterziehe, werde sie nun klären, so Zumtaugwald.