Am Sonntag sprach das Wallis. Und es sprach so, wie man es noch vor wenigen Wochen nicht für möglich gehalten hätte: Der amtierende Bildungs- und Sicherheitsminister Oskar Freysinger (SVP) wurde abgewählt und durch den wenig bekannten Migros-Kadermann Frédéric Favre (FDP) ersetzt.
Für Freysinger ist das nicht nur eine politische Schlappe, es ist in seinem Leben auch eine Zäsur, denn ab dem 1. Mai wird er ohne Job dastehen. Für die Medien war er am Tag der Abwahl nicht zu sprechen – im Vorfeld stellte er für diesen Fall jedoch in Aussicht, dass er dann «in Rente gehen und weniger Stress haben» wird.
Doch was heisst dies genau? Kann sich Freysinger dank grosszügigem Gehalt oberhalb der Sittener Weinberge zur Ruhe setzen und sich sorgenfrei der Literatur und Musik – zwei seiner Passionen – widmen? Die Antwort ist: Jein. «Das Ruhestandsgehalt ist kein Sessel, auf dem man sich ausruhen kann», sagt der Walliser Staatskanzler Philipp Spörri.
Welche finanziellen Ansprüche zurückgetretene oder nicht wiedergewählte Staatsräte haben, steht im kantonalen «Reglement über die Ruhegehaltsordnung der Magistraten». Das Wallis kennt dabei ein abgestuftes Vorgehen: Wer länger im Amt war, kriegt auch mehr Rente – wobei die Spannweite von mindestens 30 Prozent (ein Dienstjahr) bis maximal 60 Prozent (ab zwölf Dienstjahren) des versicherten Gehalts reicht. Letzteres ist weder mit dem öffentlich bekannten Brutto- noch dem Nettolohn der Staatsräte zu verwechseln, sondern liegt deutlich darunter.
SVP-Mann Freysinger muss seinen Posten – ein Novum in der jüngeren Geschichte des Kantons – nach vier Jahren räumen. Gemäss Reglement hat er damit Anspruch auf 40 Prozent des versicherten Gehalts. Wie hoch das genau war, will die Walliser Staatskanzlei auf Anfrage nicht mitteilen. Es betrage aber «etwas weniger als 200’000 Franken», womit man mit einem entsprechenden Pensionsbetrag von jährlich gegen 80’000 Franken «in der richtigen Grössenordnung» liege, heisst es. Zusätzlich gibt es für den ehemaligen Lehrer in ein paar Jahren Pensionskassengelder sowie ab 65 Jahren die klassischen AHV-Beiträge. Freysinger wird im Juni 57 Jahre alt.
Die Walliser Jungsozialisten begnügen sich derweil nicht damit, dass der ihnen unliebsame Staatsrat aus dem Amt gejagt worden ist. In einem Communiqué fordern sie, dass Freysinger «einen Teil oder die Gesamtheit» seiner Pension zugunsten Bedürftiger spendet.
Hintergrund der Aktion ist die Wahlkampagne der SVP Wallis von Anfang Jahr. Die weinende «Maria» beklagte sich darin, dass sie ihre Miete nicht mehr begleichen könne, weil die Behörden stattdessen diejenigen von Migranten bezahlten. Die Walliser Juso versteht ihren Aufruf nun als Retourkutsche: Wenn der Kanton aus der Optik von Freysinger schon nicht fähig sei, bedürftige Menschen zu unterstützen, solle er nun mit gutem Beispiel vorangehen und «seinen Prinzipien treu bleiben», wie es im Communiqué heisst. (aargauerzeitung.ch)