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Geldwäscherei: Schweiz erhält durchwachsenes Zeugnis

Schweiz erhält durchwachsenes Zeugnis für den Umgang mit Geldwäscherei

07.12.2016, 09:4107.12.2016, 10:14
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Die neuen Geldwäschereibestimmungen scheinen zu fruchten. In der vierten GAFI-Länderprüfung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erhält die Schweiz insgesamt ein gutes Zeugnis. Dennoch gibt es Verbesserungspotenzial.

Das geht aus der am Mittwoch publizierten Mitteilung der Groupe d'action financière (GAFI) hervor. Konkret prüfte das internationale Expertenteam, ob die Schweizer Rechtsvorschriften im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit den 40 Empfehlungen der GAFI technisch konform und ob die Massnahmen wirksam sind.

Im Vergleich mit den bereits untersuchten Ländern liegt das Resultat der Schweiz über dem Durchschnitt. Nur Italien und Spanien haben bisher besser abgeschnitten.

Vage Vorschriften

Die Schweiz erzielte bei 31 der insgesamt 40 Empfehlungen der GAFI gute Noten. Wesentliche Lücken im Dispositiv wurden dabei keine festgestellt. Allerdings wies das Schweizer Rechtssystem bei neun Empfehlungen Diskrepanzen auf.

Zum Beispiel im Bereich der Präventivmassnahmen, wo in der Schweiz für gelegentliche Transaktionen der Schwellenwert bei 25'000 Franken liegt und damit über dem vorgesehenen Schwellenwert von 15'000 Euro/US-Dollar.

In diesem Zusammenhang sind der GAFI die Vorschriften zur Überprüfung von Identität und Status der wirtschaftlich Berechtigten zu unklar. Auch dass Berufe und Unternehmen ausserhalb des Finanzbereichs nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind und damit nicht beaufsichtigt werden, beanstandeten die Experten.

Wirksamkeit grösstenteils gut

Bei der Wirksamkeit der Massnahmen erhielt die Schweiz in 7 von 11 Themenbereichen die Bewertung «bedeutende Wirksamkeit». Als Stärke wurde besonders die Qualität der Rechtshilfe unterstrichen. Vor allem im Bereich der Beschlagnahme und Rückgabe von Vermögenswerten an Länder, denen durch Korruptionshandlungen Schäden entstanden sind, agiert die Schweiz gemäss der Expertengruppe effektiv.

Die Arbeit der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) wurde ebenfalls als gut bewertet. Im Zentrum stand hier die Analyse und die Verwendung von Finanzinformationen in Strafuntersuchungen. Die positive Bewertung gilt auch für die Arbeit der Strafbehörden, insbesondere der Bundesanwaltschaft, bei der Verfolgung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Begrenzte internationale Kooperation

Ein erheblicher Mangel sieht die GAFI in der begrenzten internationalen Kooperation der MROS, weil sie nur bei Vorliegen einer Verdachtsmeldung in der Schweiz Informationen bei Finanzintermediären beschaffen können.

Laut den Experten würden zudem die Finanzintermediäre im Verhältnis zur Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz insgesamt zu wenig Verdachtsmeldungen auslösen. Auch die Unterscheidung zwischen Meldepflicht und Melderecht bei den Finanzintermediären sei problematisch, da die Schweizer Besonderheit für Verwirrung sorgt.

Der GAFI vermisst weiter strafrechtliche Sanktionen bei Verletzung der Meldepflichten für Inhaberaktionäre und wirtschaftliche Berechtigte.

Folgeevaluation in fünf Jahren

Insgesamt empfiehlt die GAFI der Schweiz rund 50 Massnahmen um die Mängel zu beheben, von denen die Gruppe acht als dringlich einstuft. Sie geht davon aus, dass die Länder den Grossteil der Mängel am Ende des dritten Jahres behoben haben. Nach fünf Jahren werden die grössten operativen Mängel von der GAFI nochmals evaluiert.

Die involvierten Behörden, namentlich die Finanzmarktaufsicht (Finma), das Bundesamt für Justiz (BJ), die Bundesanwaltschaft, das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und die Bundespolizei Fedpol, zeigten sich zufrieden mit dem Bericht.

Gemäss Alexander Karrer vom EFD werden die Empfehlungen nun analysiert, anschliessend soll über das weitere Vorgehen informiert werden. Die Schweiz muss ihren Folgebericht im Februar 2018 vorlegen.

Die GAFI wurde 1989 von den G7-Staaten gegründet und zählt aktuell 37 Mitglieder. Das Gremium hat 40 Empfehlungen erarbeitet, die den internationalen Standard zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen bilden. Die Empfehlungen sollen von allen Ländern der Welt umgesetzt werden. (sda)

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