Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, für 2017 die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten von aktuell 6500 auf 7500 aufzustocken. Damit kommt er einer Reihe von Branchen und Kantonen entgegen, die in den vergangenen Wochen eine Erhöhung gefordert hatten.
Im kommenden Jahr sollen damit insgesamt 1000 Spezialistinnen und Spezialisten mehr aus anderen Ländern als der EU rekrutiert werden können: im Ganzen also 3000 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).
Bundespräsident Johann Schneider-Ammann hatte sich Ende September gegenüber Schweizer Radio SRF dafür ausgesprochen, dass die Kontingente für Drittstaaten für 2017 wieder auf 8500 und damit auf das Niveau von 2014 angehoben werden. Damals gab es 3500 B-Bewilligungen und 5000 L-Bewilligungen für Kurzaufenthalter.
Nach dem Volks-Ja zur SVP-Zuwanderungsinitiative kürzte der Bundesrat die Drittstaaten-Kontingente: 2015 gab es noch 6500 Bewilligungen, davon 2500 B-Ausweise. Er begründete seinen Entscheid damit, dass «eine Erhöhung dem Ziel einer besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zuwiderlaufen würde».
Vor allem einzelne Kantone und Wirtschaftszweige drängten den Bundesrat in den vergangenen Wochen und Monaten, die Kontingente für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten wie den USA nächstes Jahr wieder auf das Niveau von 2014 anzuheben.
Der Arbeitgeberverband hielt fest, bei der Drittstaaten-Zuwanderung handle es sich um einen sehr kleinen Teil der Zuwanderung «höchst qualifizierter Personen». Der hiesige Arbeitsmarkt verfüge nicht in genügendem Ausmass über solche Spezialisten.
Diese seien keine Konkurrenz zu den inländischen Arbeitskräften. Sie seien jedoch für die Weiterentwicklungen einzelner Unternehmen in der Schweiz oder deren Zugang zu neuen Märkten vital. (whr/sda)