Erwerbstätige und Arbeitgeber in der Schweiz haben längst den Nutzen von Weiterbildung erkannt. Nachholbedarf gibt es allerdings bei geringer Qualifizierten. Das neue Weiterbildungsgesetz setzt hier an.
Für Weiterbildungen dürften in der Schweiz jährlich rund 5,3 Milliarden Franken aufgewendet werden. Erhoben wurde diese Zahl allerdings bereits 2007. Eine Umfrage der Nachrichtenagentur SDA bei Fachhochschulen zeigt, dass deren Umsätze innert zehn Jahren zum Teil deutlich gestiegen sind.
94 Prozent der Unternehmen mit über 250 Angestellten bieten interne Weiterbildung an.
Gemäss der 2011 erstmals erstellten Statistik der betrieblichen Weiterbildung unterstützen 83 Prozent der Unternehmen in der Schweiz die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden.
Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung belegen, dass unter den 25- bis 64-jährigen Erwerbstätigen 2011 die Beteiligungsquote an Weiterbildungen fast 70 Prozent beträgt.
45 Prozent der Kleinunternehmen und 94 Prozent der Unternehmen mit über 250 Angestellten bieten interne Weiterbildung an.
45 Prozent der Kleinunternehmen mit weniger als 250 Angestellten bieten interne Weiterbildung an.
Will man die Beteiligung und dass Angebot noch weiter steigern, müssen vor allem Personen, die nur über einen Volksschulabschluss verfügen, motiviert werden. Etwa 30 Prozent von ihnen nehmen an Weiterbildungen teil.
Das neue Weiterbildungsgesetz geht davon aus, dass eine Ursache für die Nichtbeteiligung fehlende Grundkompetenzen sein könnten. Die dafür aufgrund des Gesetzes gesprochenen Gelder dürften allerdings nicht mehr als ein Tropfen auf einen heissen Stein sein. Die Nachfrage könnte aber auch durch die Ausgabe von staatlichen Bildungsgutscheinen oder Pro-Kopf-Pauschalen an Bildungsinstitutionen gesteigert werden.
In Zukunft wird es eine der grössten Herausforderungen von Unternehmen sein, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Aus Eigeninteresse investieren daher Arbeitgeber freiwillig in Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden. Konkrete Ansprüche für eine finanzielle Unterstützung durch die Arbeitgeber lassen sich aus dem neuen Weiterbildungsgesetz nicht ableiten. (whr/sda)