Die Klagen über die «Lohnexzesse» in staatsnahen Unternehmen sind seit Jahren allgegenwärtig. Nun macht der Bundesrat Nägel mit Köpfen: Wie bereits im November angekündigt, zieht er bei SBB, Post, Ruag, Skyguide sowie zwei kleineren bundesnahen Betrieben die Lohnbremse an.
Ab nächstem Jahr können die Generalversammlungen der jeweiligen Betriebe eine Lohn-Obergrenze für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte festlegen. Konkret ist es also der Bund, der als Allein- oder Mehrheitsaktionär entscheiden kann. Wie er die Höhe der Entschädigungen bestimmen wird, ist allerdings noch unklar. Eine fixe Höchstgrenze für CEO existiert weiterhin nicht.
Konkreter – und damit einschneidender für die Konzernchefs – sind jedoch zwei weitere Regeländerungen, die der Bundesrat beschlossen hat:
Diese Folgen haben die neuen Auflagen für die Lohntüten der Konzernchefs:
Gesamt-Vergütung 2016: 1'051'571 Franken
Der Bonus, den SBB-Chef Andreas Meyer letztes Jahr einstrich, wäre nach den neuen Massstäben zu hoch. Er dürfte künftig noch maximal 300'000 Franken betragen. Meyer müsste auf 36'270 Franken verzichten. Auch die Nebenleistungen würden um rund einen Drittel auf 60'000 Franken gekürzt.
Einbusse insgesamt: Minus 66'371 Franken.
Gesamt-Vergütung 2016: 1'022'000 Franken
Auch der Bonus von Urs Breitmeier muss nach den neuen Regeln empfindlich gekürzt werden – 77'000 Franken fallen weg. Allerdings wurden bereits deutliche Korrekturen vorgenommen, wie ein Vergleich der Geschäftsberichte von 2016 und 2015 zeigt. Vorletztes Jahr war Breitmeiers Bonus noch höher als sein eigentlicher Fixlohn.
Einbusse insgesamt: Minus 77'000 Franken
Gesamt-Vergütung 2016: 974'178 Franken
Susanne Ruoff, Chefin der Post, würde der Bonus – Stand 2016 – ebenfalls leicht gekürzt, während das Niveau der Nebenleistungen über jeden Zweifel erhaben ist.
Einbusse insgesamt: 11'838 Franken.
Gesamt-Vergütung 2016: 523'116 Franken
Beim Skyguide-Chef verdient im Vergleich zu seinen Kollegen bei SBB, Post und Ruag relativ bescheiden. Nur die Nebenleistungen liegen leicht über dem Soll. Daniel Weder – beziehungsweise sein designierter Nachfolger Alex Bristol – müsste 4251 Franken hergeben.
Einbusse insgesamt: 4251 Franken.
Wie etwa das Beispiel Ruag zeigt, ist es grundsätzlich denkbar, dass der Bonus eines CEO aufgrund der neuen Regeln zwar gekürzt, der Fixlohn aber gleichzeitig im gleichen Mass aufgestockt wird. Sind die neuen Regeln also eine Farce? Beim Eidgenössischen Personalamt hält man sich bedeckt: Es lägen nun Vorgaben vor, «die eine Wirkung haben werden», sagt Sprecher Anand Jagtap.
Umso entscheidender ist die Frage, wie der Bundesrat künftig die Lohn-Obergrenze für die Geschäftsleitungen festlegt. Jagtap kann auf Anfrage nur auf die Kaderlohnverordnung verweisen: Unter anderem würden das unternehmerische Risiko, die Unternehmensgrösse und das Lohnniveau in der betroffenen Branche sowie im Kader der Bundesverwaltung berücksichtigt.
Nicht betroffen von der bundesrätlichen Lohn-Bremse ist Swisscom-Chef Urs Schaeppi – obwohl er mit rund 1,8 Millionen Franken der mit Abstand bestbezahlte Chef eines bundesnahen Betriebs ist. Für das börsenkotierte Unternehmen gelten die Vergütungsregeln, die als Folge der Abzocker-Initiative 2014 in Kraft traten. Diese sehen unter anderem vor, dass die Generalversammlung verbindlich über die Vergütungen der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrats und des Beirats abstimmt.
In den letzten Jahren hat es immer wieder Bestrebungen gegeben, die Kaderlöhne in bundesnahen Unternehmen zu deckeln. So verlangte die Initiative «Pro Service public», dass keiner der Chefs mehr verdienen darf als ein Bundesrat – also rund 475‘000 Franken. Die Initiative scheiterte vor Jahresfrist an der Urne.
Mit derselben Forderung setzten sich unlängst auch die staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat auseinander. Während erstere einem Lohndeckel zustimmte, sprach sich letztere für eine flexiblere Lösung aus.