Das Ziel der Reform: Die Schweiz soll steuerlich attraktiv bleiben, aber Unternehmen nur noch mit international akzeptierten Mitteln anlocken. Die heutigen kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften müssen auf internationalen Druck hin abgeschafft werden.
Damit die Unternehmen nicht abwandern, will der Bundesrat neue Instrumente einführen. Im Vordergrund steht die sogenannte Lizenzbox, eine privilegierte Besteuerung von Erträgen aus geistigem Eigentum wie Patenten. Der Bundesrat will den Kantonen die Höhe der Entlastung dieser Gewinne freistellen, doch darf diese höchstens 80 Prozent betragen.
Weiter soll wie schon länger geplant die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abgeschafft werden. Ausserdem sind Anpassungen beim Beteiligungsabzug und bei der Verlustverrechnung sowie neue Regeln für die Aufdeckung stiller Reserven geplant. Unternehmen mit überdurchschnittlich hohem Eigenkapital sollen entlastet werden.
Die Kantone werden ihrerseits die Unternehmensgewinnsteuern senken, um die Unternehmen zu halten – besonders jene Kantone mit einer kleinen Zahl von Holdings und Spezialgesellschaften. Der Bund geht davon aus, dass der Steuersatz durchschnittlich von 21,8 Prozent auf 16 Prozent sinkt.
Weil die Reform vor allem zu Mindereinnahmen bei den Kantonen führt, sind Ausgleichsmassnahmen geplant. Zum einen soll der Kantonsanteil an der Bundessteuer erhöht, zum anderen soll der Finanzausgleich angepasst werden. Die ressourcenschwächsten Kantone sollen in einer Übergangsperiode zudem einen Ergänzungsbeitrag erhalten.
Den Bundeshaushalt belastet die Reform mit zwei Milliarden Franken. Finanzieren will der Bundesrat sie zu einem grossen Teil mit einer Begrenzung der Ausgaben: Er will einen strukturellen Überschuss von rund einer Milliarde Franken aufbauen.
300 Millionen Franken soll eine neue Steuer einbringen, die Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Die Beteiligungsinhaber von Unternehmen sollen die Reform zugunsten der Unternehmen also mitfinanzieren. Weitere 300 Millionen Franken verspricht sich der Bundesrat durch zusätzliche Steuerinspektoren.
Die Vernehmlassung zur Reform dauert bis zum 31. Januar 2015. (sda)