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Bis Ende Juni muss die Schweiz EU-Richter akzeptieren – sonst ist das Stromabkommen vom Tisch

Ohne EU-Richter gibt's kein Stromabkommen.
Ohne EU-Richter gibt's kein Stromabkommen.Bild: shutterstock.com
Der Countdown läuft

Bis Ende Juni muss die Schweiz EU-Richter akzeptieren – sonst ist das Stromabkommen vom Tisch

Will die Schweiz am europäischen Strommarkt teilnehmen, muss sie bis Ende Juni ein Gericht akzeptieren, das Streitfragen zwischen Bern und Brüssel abschliessend beurteilt. Zur Auswahl stehen der Europäische Gerichtshof (EuGH) oder das Efta-Gericht.
10.02.2015, 07:3710.02.2015, 08:23
Stefan Schmid / Aargauer Zeitung
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Aargauer Zeitung

Eigentlich wollte der Bundesrat das heikle Thema erst nach den Wahlen vom Herbst öffentlich diskutieren. Doch jetzt ist er aufgrund der Einführung des EU-Strommarkts am 1. Juli gezwungen, bereits in den nächsten Monaten einen Entscheid zu fällen, der weitreichende Konsequenzen hat.  

Es geht um die Frage, welches Gericht künftig Streitfälle zwischen der Schweiz und der EU beurteilen soll. Will die Schweiz am 1. Juli am europäischen Strommarkt offiziell teilnehmen, muss sie sich einer Gerichtsbarkeit unterwerfen. Brüssel macht dies seit Jahren zur Bedingung sine qua non. Mit anderen Worten: Ohne Gericht keine neuen bilateralen Verträge für die Schweiz. 

Bundesrat setzt auf EuGH 

Der Zeitdruck kommt ungelegen. 2013 beschloss der Bundesrat, der EU als gemeinsames Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzuschlagen. Dieser beschäftigt rund 2500 Mitarbeiter und ist das oberste Gericht der EU. Der Haken: Es arbeiten dort keine Schweizer. 

Der Vorwurf also, die Schweiz unterstelle sich bei der Überwachung der bilateralen Verträge «fremden Richtern», trifft zu. Als Nichtmitglied der EU stellt die Eidgenossenschaft am EuGH per Definition kein Personal. 

Dennoch war der Bundesrat bisher überzeugt, der EuGH sei für die Schweiz die beste Lösung bei den so genannt institutionellen Fragen. Aussenminister Didier Burkhalter argumentierte, es gebe einerseits nur wenige Streitfälle zwischen den beiden Parteien und andererseits hätten die Urteile des Gerichts für die Schweiz keinen bindenden Charakter. Bern könne sich ausklinken, wenn fundamentale Interessen bedroht wären. Brüssel dürfe im Gegenzug die Schweiz für ihr Ausscheren büssen. 

Die EU und der EuGH selbst sehen dies freilich anders. Für beide ist klar: Ein Urteil des EuGH ist immer zu befolgen. Luxemburg entscheidet abschliessend. 

Leuthards Coup 

Nun ist aber im Zug der Verhandlungen über eine Assoziation der Schweiz beim Stromabkommen das Efta-Gericht als Alternative wieder ins Spiel gebracht worden. Dieses hat seinen Sitz ebenfalls in Luxemburg. Es überwacht die Einhaltung der Verträge zwischen der EU und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Der Schweizer Carl Baudenbacher präsidiert das Gericht. Er ist der offizielle Vertreter Liechtensteins. 

Sollte die Schweiz das Efta-Gericht als oberste Instanz akzeptieren, besteht dort im Unterschied zum EuGH die Chance, selber einen Richter zu stellen. Der Vorwurf also, es handle sich um ausschliesslich fremde Richter, trifft nicht mehr zu. Dies ist der Grund, warum Bundesrätin Doris Leuthard schon seit längerem versucht, das Efta-Gericht wieder ins Gespräch zu bringen. Nun scheint ihr dies im Rahmen der Strom-Verhandlungen zu gelingen. 

Jetzt auf

Die EU dürfte dieser Lösung grundsätzlich zustimmen. Brüssel besteht aber darauf, «dass es dieselbe Gerichtsbarkeit sei wie im institutionellen Abkommen, über das man sich mit der Schweiz in Verhandlungen befinde». Es könne keine Sonderlösung für den Strom geben, heisst es bei der EU-Delegation in Bern. Der Bundesrat muss also die innenpolitische heikle Gerichtsfrage bis Ende Juni gleichsam für alle bilateralen Verträge beantworten. Die einmal gewählten Richter sind später auch für die Personenfreizügigkeit oder für den Zugang der Banken zum EU-Markt zuständig. 

Klar ist: Das Volk hat das letzte Wort. Für die SVP ist jetzt schon klar, dass sie weder den EuGH noch das Efta-Gericht akzeptieren wird. Der Unterschied sei minim, sagte Christoph Blocher kürzlich in einem Interview mit der «Nordwestschweiz». 

Umstrittener Stromvertrag 
Die Spielregeln sind klar: Ohne gemeinsame Richter, keine neuen Verträge. Damit stellt sich die Frage, wie wichtig denn neue Verträge für die Schweiz überhaupt sind. 
Als äusserst wichtig gilt ein Dienstleistungsabkommen, das den Schweizer Banken den Zugang zum europäischen Markt sichert. Der Protektionismus der EU nehme laufend zu. Deshalb seien ohne Abkommen Arbeitsplätze in der Schweiz in Gefahr, heisst es beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen in Bern.
Umstrittener ist der Nutzen eines Stromabkommens. Der Verband der Elektrizitätsunternehmen spricht sich für ein solches Abkommen aus. Es ermögliche gleich lange Spiesse und stärke insbesondere die Wasserkraft. In der Branche gibt es aber auch kritische Stimmen. Heute funktionierte der Europäische Stromhandel für Schweizer Unternehmen gut. Es sei technisch und wirtschaftlich nicht im Interesse der EU, den Zutritt für Schweizer Unternehmen zu verschlechtern. (ssm) 
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