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Krankenkasse CSS wirft Bayer vor, die Nebenwirkungen der Anti-Baby-Pille «Yasmin» nicht richtig zu deklarieren

Krankenkasse CSS wirft Bayer vor, die Nebenwirkungen der Anti-Baby-Pille «Yasmin» nicht richtig zu deklarieren

01.09.2015, 11:5101.09.2015, 12:02
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Im Zusammenhang mit den Beipackzetteln zur Anti-Baby-Pille «Yasmin» beschuldigt die CSS Versicherung die Herstellerin Bayer und die Aufsichtsbehörde Swissmedic der unsauberen Arbeit. Die Risiken bei Einnahme der Pille seien unvollständig oder falsch dargestellt.

Auslöser des Streits ist ein Fall von 2008, als eine damals 16-jährige Frau nach zweimonatiger Einnahme der Verhütungspille «Yasmin» eine Lungenembolie erlitt. Seitdem ist die CSS-Versicherte schwerbehindert.

Die Pillen-Herstellerin Bayer ist für die schwere Behinderung der Frau nicht haftbar. Das Bundesgericht wies im Januar 2015 Schadenersatzforderungen der Familie der Betroffenen in der Höhe von 5.7 Millionen Franken ab. Die Angaben auf der Pillen-Verpackung zum Risiko einer Thrombose waren laut höchstem Schweizer Gericht ausreichend.

Hohe Kosten wegen Nebenwirkungen

Nun kritisiert die CSS die Produkteinformationen über «Yasmin» in der jüngsten Ausgabe ihres Kundenmagazins erneut. Unter anderem setze Bayer das natürliche Risiko einer Thrombose viel höher an, als von Fachpersonen anerkannt, heisst es im Text. Bayer könne so das Thrombose-Risiko durch die Einnahme von «Yasmin» herunterspielen, schreibt die CSS.

Weiter bemängelt der Versicherer, dass Bayer das Risiko für Thrombosen bei Schwangerschaften höher angibt als bei «Yasmin», obschon Zahlen der Schweizer Gynäkologen das Gegenteil belegen würden. Die CSS kritisiert, dass die Jahreskosten für die Nebenwirkungen der Pille zu Lasten der Versicherung mehr als doppelt so hoch sind wie die Einnahmen der Pharmafirma.

Angeschuldigte weisen Kritik zurück

Die angegriffene Medikamentenherstellerin Bayer Schweiz weist die Vorwürfe und Berechnungen in einer Mitteilung als unhaltbar und unwissenschaftlich zurück. Informationen zu Medikamenten seien gesetzlich geregelt und könnten von einzelnen Unternehmen nicht nach Gutdünken verfasst werden, schreibt Bayer.

Jede Information müsse mit wissenschaftlichen Daten belegt werden, heisst es in der Mitteilung von Bayer. Die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic genehmige die Informationen nach eingehender wissenschaftlicher Prüfung. Bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen würden die Arzneimittelinformationen aktualisiert.

Auch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic weist den Vorwurf zurück, die Informationen für die Patientinnen und Ärzte bei der Anti-Baby-Pille «Yasmin» ungenügend überprüft zu haben. Die CSS habe Angaben in der Fachinformation falsch verstanden oder falsch interpretiert, teilte Swissmedic-Sprecher Peter Balzli mit.

Zum Zeitpunkt, als die Pille an die später behinderte Frau verschrieben wurde, sei es nach dem damaligen Stand der wissenschaftlichen Forschung noch nicht möglich gewesen, das erhöhte Embolie-Risiko der Pille zu kennen, heisst es in der Stellungnahme. (whr/sda)

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