Der Nationalrat hat es am Mittwoch abgelehnt, im Mietrecht eine Formularpflicht einzuführen. Er beschloss mit 106 zu 83 Stimmen bei 3 Enthaltungen, nicht auf die Teilrevision des Mietrechtes im Obligationenrecht einzutreten.
Mit der Formularpflicht würden Vermieter verpflichtet, bei Abschluss eines neuen Vertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Diese Transparenz soll dazu führen, dass die Mietzinse weniger rasch steigen.
Grüne und Linke erinnerten daran, dass die Miete bei den meisten Mieterinnen und Mietern einen grossen Teil ihres Einkommens wegfresse. Sie kritisierten, dass in den vergangenen Jahren trotz sinkender Hypothekarzinsen die Mieten massiv gestiegen seien. Da könne etwas Transparenz entgegenwirken.
Der Schweizerische Mieterverband zeigt sich enttäuscht. Die Mehrheit des Nationarats habe sich von den Immobilienverbänden gängeln lassen und wolle keine landesweite Transparenz bei der Vormiete.
Der Hausverein Schweiz, der sich als Interessenvertreter von fairen Vermietern sieht, zeigt für diesen Entscheid kein Verständnis. Ein Formular, das den bisherigen Mietzins offenlegt, liege im Interesse beider Seiten.
Der Hauseigentümerverband dagegen begrüsst den Entscheid des Nationalrates zugunsten der Rechtssicherheit, wie er in einer Mitteilung schreibt. Denn bereits heute habe der Mieter das Recht – wenn es ihn interessiert – den Mietzins des Vormieters vom Vermieter zu erfragen. Der Vermieter sei zur Auskunft verpflichtet. (whr/sda)