Vermieter sollen künftig in der ganzen Schweiz neuen Mietern den vorherigen Mietzins mitteilen und eine allfällige Mietzinserhöhung begründen müssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Teilrevision des Mietrechts im Obligationenrecht zuhanden des Parlaments verabschiedet.
In sieben Kantonen müssen Vermieter schon heute neuen Mietern den vorherigen Mietzins in einem Formular mitteilen. Künftig soll dies in der ganzen Schweiz Pflicht sein – unabhängig davon, ob Wohnungsmangel herrscht oder nicht. Anders als gemäss heutiger Praxis soll das Formular aber schon vor dem Abschluss des Mietvertrags abgegeben werden müssen.
Von der neuen Regelung erwartet der Bundesrat eine «mietzinsdämpfende Wirkung», ohne dass in die Preisbildung auf dem Wohnungsmarkt eingegriffen werde, heisst es in der Mitteilung des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).
Aus Sicht des Bundesrates schafft das Formular Transparenz und erhöht die Rechtssicherheit, was «sowohl im Interesse der Mieter- wie der Vermieterseite» liegt. Die Zuständigkeit für den Erlass und die Genehmigung von mietrechtlichen Formularen wird dabei von den Kantonen an den Bund übertragen.
Der Bundesrat sieht auch weitere Änderungen vor. So sollen die Vermieter während des ersten Jahres den Mietzins nicht wegen wertvermehrenden oder energetischen Verbesserungen erhöhen dürfen. Erlaubt wäre dies nur, wenn der Mieter bereits vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich darüber informiert worden ist.
Auch den Vermietern kommt der Bundesrat entgegen. Mietzinserhöhungen und Anpassungen an Akontobeträge für Nebenkosten können vom Vermieter künftig auch mit einer mechanisch nachgebildeten Unterschrift versehen werden. (egg/sda)