Eine unterirdische Rohrpost
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Eine unterirdische Rohrpost
Was nach Science Fiction tönt, beschreiben die Promotoren als eine «pragmatische und technisch einfache Lösung».
quelle: loglay/nitin design
24.11.2016, 09:4924.11.2016, 10:06
Der Bundesrat ist bereit, das privatwirtschaftliche Projekt für ein unterirdisches Gütertransportsystem mit einem Spezialgesetz zu unterstützen. Er stellt aber Bedingungen. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes schliesst er aus.
Das Projekt «Cargo sous terrain» (CST) ist ein Projekt von Unternehmen des Detailhandels, der Logistik und weiterer Branchen. Es sieht ein alternatives, unterirdisches Transportsystem für Güter vor.
So funktioniert «Cargo sous terrain»
«Cargo sous terrain»: Der Plan einer unterirdischen Rohrpost
«Cargo sous terrain» ist ein automatisiertes Gesamtlogistiksystem von Genf bis St.Gallen mit Zwischenstoppen in Basel, Luzern und Thun. Vollautomatisiert sollen darin Güter transportiert werden. Nach den Vorstellungen der Initianten soll eine erste Teilstrecke ab 2030 die Logistikzentren rund um Härkingen SO und Niederbipp BE mit der Stadt Zürich verbinden – Kostenpunkt: Rund 3,55 Milliarden Franken. Erstmals informiert wurde über das Projekt im Januar 2016. Im Sommer kündigten mehrere Schweizer Unternehmen wie Coop, Swisscom und SBB sowie die Stadt Zürich an, dass Projekt finanziell nicht zu unterstützen. (gin/sda)
Der Bund hat auf Anfrage der Investoren nun geprüft, ob er das Projekt unterstützen will. Er kam zum Schluss, dass die Allgemeinheit einen «leicht positiven Nutzen» aus dem Projekt ziehen könnte, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.
Deshalb hat sich der Bundesrat nun bereit erklärt, das Projekt mit einem Spezialgesetz zu unterstützen. Mit einem neuen Gesetz könnte anstelle von kantonalen und kommunalen Vorschriften für den Bau des gesamten Projekts eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Anwendung kommen, schreibt das UVEK. Das würde es erleichtern, die Planungs- und Bewilligungsphase voranzutreiben.
Mindestens 100 Millionen
Der Bundesrat knüpft diese Unterstützung aber an Bedingungen. Er verlangt, dass der Förderverein CST in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird. Die Träger sollen zudem finanzielle Mittel in der Höhe von mindestens 100 Millionen Franken zusichern, die zu mindestens 50 Prozent von Schweizer Investoren eingebracht werden.
Zudem müssten die zukünftigen Betreiber verbindliche Verpflichtungen abgeben, namentlich zur Reorganisation der Logistik- und Transportkette in den betroffenen Gebieten. Weiter müssten sich die Kantone Zürich, Aargau und Solothurn, die von der ersten Teilstrecke betroffen wären, einverstanden erklären und das Projekt in ihre regionale Verkehrsplanung aufnehmen. Der Zugang zum System CST soll diskriminierungsfrei gewährt werden. (gin/sda)
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