Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen EY (Ernst & Young) rechnet bis 2030 mit mehr als einer Verdoppelung der Krankenkassenprämien. Für weite Teile der Bevölkerung würden die Prämien nicht mehr tragbar sein, heiss es an einer Telefonkonferenz vom Dienstag.
Bis 2030 würden die Gesundheitskosten voraussichtlich um 60 Prozent auf 116 Milliarden Franken steigen. Während 2014 im Durchschnitt noch sechs Prozent des Einkommens für Prämien ausgegeben wurden, so würden die Prämien 2030 über elf Prozent des Einkommens ausmachen, schätzen EY-Analysten.
Diese Entwicklung werde zu einer erheblichen Reduktion der individuellen Kaufkraft führen. Bereits heute würden Privatpersonen zwei Drittel zur Finanzierung des Schweizer Gesundheitssystems beisteuern. Und diese Beteiligung werde noch zunehmen.
EY geht aber auch davon aus, dass die Krankenversicherer den Anstieg der Gesundheitskosten dämpfen könnten. So habe der Bundesrat das Effizienzpotenzial auf 20 Prozent beziffert.
Mit einer auf Daten basierenden intelligenten Prävention und smartem Monitoring liessen sich weitere Kosten verhindern. Denn die Krankenversicherer verfügten über umfangreiche Datenbestände, auf deren Basis sich Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten grundlegend verbessern liessen.
Bereits heute zeichne jeder Zweite freiwillig Gesundheitsdaten auf, wie eine von EY im vergangenen Herbst durchgeführte Umfrage bei 400 Versicherten gezeigt habe. Dazu gehörten in erster Linie Aufzeichnungen von Schritt-, Fitness- oder Pulsdaten.
Nur gerade 12,8 Prozent der Befragten, die heute keine Daten aufzeichnen, würden künftig ohne Anreiz Gesundheitsdaten aufzeichnen. Wenn sie aber angemessen dafür entschädigt würden, etwa in Form von Rabatten auf der Grund- oder Zusatzversicherung oder einem Bonusprogramm, so steige der Anteil jener, die bereit wären, Gesundheitsdaten aufzuzeichnen, auf fast 43 Prozent.
Für die Studie haben Analysten und Branchenexperten von EY umfangreiche Datenmengen wie Jahresberichte von Krankenversicherern, Statistiken des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Sozialversicherungen sowie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht ausgewertet. (whr/sda)