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Kampf gegen r «Uberisierung»: Auch Velokuriere müssen Sozialabgaben zahlen

Die Verlokuriere Nick, links, und Yannick, vertreiben sich die Wartezeit auf einen Lieferdienst mit Schachspielen, am Rande des Umwelttages am Samstag, 6. Juni 2015 in Bern. Als Service am Umwelttag l ...
Keine Ausnahme: Auch Velokuriere gelten trotz Sharing Economy als normale Arbeitnehmer. Bild: KEYSTONE

Das Schweizer «Uber der Velokuriere» muss für seine Fahrer Sozialabgaben zahlen 

Plattform-Unternehmen wie der App-basierte Velokurier Notime gelten als Arbeitgeber. Laut einem neuen Urteil der Sozialversicherungsanstalt Zürich müssen Sozialabgaben gezahlt werden. Doch das SECO arbeitet nun an einer neuen Lösung. 
22.06.2017, 06:2322.06.2017, 07:21
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Der neue Entscheid der Sozialversicherungsanstalt Zürich stellt klar: Die Velo-Kuriere, die der Kurierdienst Notime in Zürich per App vermittelt, sind eigentlich Angestellte. Notime fungiere wie ein Arbeitgeber und müsse für Sozialabgaben und Unfallversicherung aufkommen.

Das zeigen Recherchen von «10vor10». Das Kurier-Unternehmen nimmt das Urteil gelassen entgegen. Ihre Plattform funktioniere auch, wenn die Velokuriere angestellt seien. «Das, was sich ändert ist, dass wir in Zukunft 400 neue Mitarbeiter haben werden, die bei uns angestellt sind», so Philipp Antoni, Mitgründer von Notime. 

Uber ebenfalls als Arbeitgeber eingestuft

Auch im Fall des Fahrdienst-Anbieters Uber kamen die Sozialversicherungen bereits im Januar zu einem ganz ähnlichen Urteil. Uber wird demnach nicht als blosser Vermittler, sondern als Arbeitgeber für seine Fahrer angesehen. Der Fall ist vor Gericht hängig. Für Kurt Pärli, Professor für Soziales Privatrecht an der Universität Basel, zeigen der «Fall Uber» und der aktuelle «Fall Notime» ganz klar: «Fahrer sind Arbeitnehmer im Sinne vom Sozialversicherungsrecht».

Die Plattform-Modelle versuchten schlicht, die bestehenden Sozialversicherungs-Pflichten zu umgehen. Eine «Uberisierung» der Wirtschaft berge darum die Gefahr, Errungenschaften der letzten 150 Jahre wie Kündigungsschutz, bezahlte Ferien und den Schutz durch die Sozialversicherungen zu zerstören. «Das verdient keinen Schutz durch unsere Behörden», so Kurt Pärli weiter.

Fahrdienst Uber

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Fahrdienst Uber
Die Taxi-App Uber ist u. a. in Zürich, Genf und Basel aktiv.
quelle: keystone / steffen schmidt
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Seco sucht Lösung 

Einen Ausweg sieht das SECO, das Staatssekretariat für Wirtschaft. Es bestätigt gegenüber «10vor10» erstmals, dass man neue Regeln für Plattformen in Betracht ziehe. «Wir sind tatsächlich daran zu diskutieren, ob es nicht auch andere Wege gibt im Bereich Selbständigkeit/Unselbstständigkeit. Wir haben gewisse Ideen, diese sind aber noch nicht spruchreif», sagt Eric Scheidegger,Stellvertretender Direktor des SECO.

Es sei wünschenswert, dass die Innovationsich weiter entwickle und neue Arbeitsplätze in der Schweiz schaffe. Und: «Es ist denkbar, die Selbständigkeits – Unselbständigkeits-Frage plattformspezifisch zu regeln. Wir sind dran.» (amü/pd)

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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pamayer
22.06.2017 06:46registriert Januar 2016
Gut so.
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