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Zürich

Drei Zürcher Stadtpolizisten vor Gericht: Anklage wird ausgeweitet

«Gefährdung des Lebens»: Anklage gegen Zürcher Polizisten wird ausgeweitet

27.11.2016, 10:3527.11.2016, 11:22
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Die Staatsanwaltschaft muss ihre Anklageschrift nachbessern: Statt nur wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung muss sie drei Zürcher Stadtpolizisten auf Geheiss des Bezirksgerichtes auch wegen Gefährdung des Lebens anklagen. Sie sollen bei einer Personenkontrolle einen dunkelhäutigen, herzkranken Mann verletzt haben.

Am vergangenen Montag wurde der Prozess gegen die drei Stadtpolizisten unterbrochen. Der Anwalt des Mannes, der von den drei Stadtpolizisten verletzt worden sein soll, hatte eine Ausweitung der Anklageschrift beantragt.

Diesem Begehren ist nun entsprochen worden, wie einer Verfügung des Bezirksgerichtes zu entnehmen ist, die der Nachrichtenagentur SDA vorliegt. Der Staatsanwaltschaft wird nun eine Frist von 15 Tagen eingeräumt, um die Anklage anzupassen. Sie muss diese in einem Eventualantrag um den Vorwurf der Gefährdung des Lebens ergänzen.

Eine umfassende Prüfung des Falles drängt sich laut Bezirksgericht auch deshalb auf, weil «Polizisten angeklagt sind und der Privatkläger eine schwarze Hautfarbe hat».

Hohes Risiko laut Arztbericht

Die drei beschuldigten Stadtpolizisten hatten im Oktober 2009 den damals 36-jährigen Mann kontrollieren wollen. Dabei sollen sie dem Mann unter anderem aus kürzester Distanz Reizstoff ins Gesicht gesprüht, ihm mehrere Stösse mit dem Polizeimehrzweckstock gegen den Oberkörper versetzt und sich schliesslich, als er gefesselt auf dem Boden lag, auf seinen Rücken gesetzt haben.

Wie das Bezirksgericht in seiner Verfügung festhält, geht aus einem bei den Akten liegenden Arztbericht hervor, dass diese körperliche Auseinandersetzung mit «sehr hohen gesundheitlichen Risiken verbunden gewesen» sei.

Dies insbesondere, weil dem 43-Jährigen kurz zuvor eine künstliche Herzklappe eingesetzt worden sei. Das implantierte Schrittmacherkabel hätte brechen können, was einen lebensgefährlichen Schock hätte auslösen können, heisst es im Arztbericht.

Gericht: Ein faires Verfahren

Angesichts dieser Ausführungen des Arztes «könnte das den drei Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten möglicherweise auch den Tatbestand der (allenfalls nur versuchten) Gefährdung des Lebens erfüllen», schreibt das Bezirksgericht in der Verfügung.

Mit dem Auftrag, die Anklage auszuweiten, hat das Gericht noch nicht entschieden, dass es im vorliegenden Fall den neuen Vorwurf als gegeben erachtet. Es will diese Option aber prüfen, da sie nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.

Eine umfassende Prüfung des Falles drängt sich laut Bezirksgericht auch deshalb auf, weil «Polizisten angeklagt sind und der Privatkläger eine schwarze Hautfarbe hat». Deshalb sei das Interesse der Öffentlichkeit an einer umfassenden richterlichen Beurteilung der mutmasslichen Delikte und das Interesse eines fairen Verfahrens besonders hoch zu gewichten.

«Letztendlich geht es auch um die Glaubwürdigkeit der Justiz.» Und diese sei am besten gewährleistet, wenn der Vorfall durch ein unabhängiges Gericht umfassend beurteilt werde, heisst es in der Verfügung.

Während am Montag vor Gericht der Anwalt des 43-Jährigen von einer «Gewaltorgie» sprach, wiesen die beschuldigten Polizisten die Gewalt-Vorwürfe zurück. Die Personenkontrolle sei angesichts der Aggressivität des Mannes angemessen abgelaufen, brachten sie vor. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist noch offen. (sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hierundjetzt
27.11.2016 11:42registriert Mai 2015
An alle mekerer: ...so geht Rechtsstaat! Wenn was dran ist, wird auch angeklagt.

Wenn nicht (ETH Bibliothekar) eben nicht. Voilà.
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Scroll dich durch den Stauporn – und du wirst schneller (vorwärts-)kommen
Sie ist fast so bekannt (und zuverlässig) wie das Schweizer Sackmesser: die Blechlawine vor dem Gotthard an Festtagen im Frühling. Und das schon seit Jahren. Eine kurze Zeitreise gegen die Langeweile.

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