Schweiz
Zürich

Zürcher Psychiater wegen Sex mit drogenabhängiger Patientin zu Recht verurteilt

Zürcher Psychiater wegen Sex mit drogenabhängiger Patientin zu Recht verurteilt

31.05.2017, 12:0031.05.2017, 13:36
Mehr «Schweiz»

Das Bundesgericht hat die bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten für einen Psychiater aus dem Kanton Zürich bestätigt, der mit einer damals drogenabhängigen Patientin ein sexuelles Verhältnis hatte. Während der Probezeit von zwei Jahren darf der Arzt keine weiblichen Klienten behandeln.

Die Lausanner Richter kommen in ihrem am Mittwoch publizierten Entscheid zum Schluss, dass die Frau sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befand. Der Psychiater habe sich somit der Ausnützung der Notlage schuldig gemacht.

Eingeschränkte sexuelle Selbstbestimmung

Ein vom Zürcher Obergericht in Auftrag gegebenes Gutachten zeigte auf, dass die Patientin an einer abhängigen Persönlichkeitsstörung leidet. Damit verbunden war eine Einschränkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts.

Auch wenn in der Anklageschrift nur die Rede von einer psychischen Labilität der Frau die Rede war, verstosse die Anklage nicht gegen das Anklageprinzip, schreiben die Lausanner Richter. Dies hatte der Verurteilte gerügt. Das Bundesgericht hält fest, dass ganz klar von einem Abhängigkeitsverhältnis ausgegangen worden sei.

«Faktisches Berufsverbot»

Das Verbot, während der Probezeit weibliche Patientinnen zu behandeln, bezeichnet der Psychiater als unzumutbar und unverhältnismässig, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die Weisung komme faktisch einem Berufsverbot gleich. Das hindere ihn als «Ernährer seiner Familie» daran, Geld zu verdienen.

Auch müsse er wegen der Weisung seinen Arbeitgeber über seine Straffälligkeit informieren, womit seine Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte missachtet würden.

Diese Argumente lässt das Bundesgericht nicht gelten. Wie die Vorinstanz festgehalten habe, sei der Psychiater im Rahmen seiner Berufstätigkeit straffällig geworden. Es sei deshalb angemessen, eine solche Weisung zu erteilen. Von einem Berufsverbot könne nicht die Rede sein, da es ausreichend männliche Klienten geben dürfte.

Die Auflage sei zudem angesichts der Schwere des Delikts und der grossen beruflichen Verantwortung verhältnismässig. (whr/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
5 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
5
Brand einer Apotheke in Dietlikon ZH verursacht hohen Sachschaden
Beim Brand einer geschlossenen Apotheke in Dietlikon ZH ist am Montagabend ein Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken entstanden. Verletzt wurde niemand, wie die Kantonspolizei Zürich mitteilte.

Rund zwei Dutzend Personen seien aus den Wohnungen über der brennenden Apotheke und einem angrenzenden Wohnhaus evakuiert worden, teilte die Kantonspolizei Zürich in der Nacht auf Dienstag mit. Wegen einer im Haus befindlichen Tierarztpraxis sei neben einem Grossaufgebot an Einsatzkräften vorsorglich auch die Tierrettung aufgeboten worden.

Zur Story