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Tragik ohne Ende: 21-Jähriger soll Vater im TV-Sessel per Kopfschuss ermordet haben

Tragik ohne Ende: 21-Jähriger soll Vater im TV-Sessel per Kopfschuss ermordet haben

14.10.2016, 11:1114.10.2016, 11:49
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Ein 21-jähriger Mann hat sich ab Montag, 31. Oktober, wegen Mordes an seinem Vater vor dem Bezirksgericht Pfäffikon ZH zu verantworten. Er hat gestanden, am 31. März 2015 seinen Vater in der gemeinsamen Wohnung in Pfäffikon erschossen zu haben. Das Urteil wird am 4. November eröffnet.

Die Tat ist unbestritten. Der damals 19-Jährige schoss am späten Nachmittag jenes Märztages von hinten seinem im Fernsehsessel sitzenden Vater in den Kopf. Das Opfer war sofort tot. Anschliessend fuhr der Sohn mit dem Velo zum lokalen Polizeiposten. Als er diesen geschlossen vorfand, telefonierte er mit der Kantonspolizei und stellte sich.

Das Bezirksgericht Pfäffikon ZH muss über ein tragisches Familiendrama richten.
Das Bezirksgericht Pfäffikon ZH muss über ein tragisches Familiendrama richten.Bild: kanton zh

Staatsanwalt Markus Oertle qualifiziert die Tat als Mord und fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Der Beschuldigte habe besonders skrupellos gehandelt. Er habe heimtückisch eine eigentliche Hinrichtung vollzogen. Dabei habe der Mann «eine absolute Geringschätzung gegenüber dem Leben demonstriert». Es wären ihm aber «ohne weiteres andere Möglichkeiten» zur Verfügung gestanden, um seine Probleme zu lösen.

Jahrelange Konflikte

Verteidiger Valentin Landmann weist die Mordqualifikation zurück und plädiert auf vorsätzliche Tötung. Die Tat weise keine typischen Mord-Elemente auf. Es handle sich um «eine Affekt-, eine Emotions-Tat». Es sei wichtig, ihre Entstehung und die Minuten davor zu berücksichtigen, sagte er zur Nachrichtenagentur sda.

Sein Mandant stehe voll zu seinem Delikt und befürworte eine schwere Strafe. Landmann beantragt denn auch 10 Jahre Freiheitsentzug – deutlich mehr als die fünf Jahre, welche das Strafgesetzbuch als Mindeststrafmass für vorsätzliche Tötung vorsieht. Der junge Mann habe von Anfang an voll ausgesagt und sei einsichtig.

Der gezielte Schuss war der traurige Tiefpunkt einer jahrelangen, konfliktbeladenen Vater-Sohn-Beziehung, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist. Die Eltern hatten sich getrennt, als der Sohn im Primarschulalter war. Der Bub lebte von da an bei der Mutter, die ein zunehmendes Alkoholproblem hatte. Sie starb an dessen Folgen zwei Tage nach dem 13. Geburtstag des Sohnes.

Sohn machte Vater für Tod der Mutter verantwortlich

Der Vater, ein PR-Fachmann und ehemaliger Redaktor der «Neuen Zürcher Zeitung», zog zum Sohn in die Wohnung. Laut Anklageschrift machte der Teenager seinen Vater für die Alkoholprobleme der Mutter – und damit indirekt für deren Tod – verantwortlich. Zudem empfand der Sohn, dass der Vater sich kaum für ihn interessierte. Häufig kam es zu Streitereien.

Nach der Schule begann der Jugendlich eine Velo-Mechaniker-Lehre. In der Werkstatt machte er sich gut, in der Berufsschule dagegen haperte es. Das Bestehen der Abschlussprüfung im Sommer 2015 war ernsthaft gefährdet. Dazu fehlte der Lehrling häufig: Ihm war übel und er musste erbrechen. Seit er etwa 16 Jahre alt war, rauchte er laut Anklageschrift jeden Abend vor dem Einschlafen einen Joint.

Auch am Tattag hatte er sich morgens beim Lehrmeister abgemeldet, weil ihm nicht gut sei, und hatte dies dem Vater auf einen Zettel notiert, den er ihm vor die Schlafzimmertür legte. Gemäss Anklageschrift kam der Vater etwas später wütend ins Zimmer des schlafenden Sohnes, rüttelte diesen wach, versetzte ihm Ohrfeigen, beschimpfte ihn und verlangte, er solle zum Arzt gehen.

Als «Weichei» beschimpft

Am Nachmittag stellte der Hausarzt fest, die Magenprobleme seien wohl Ausdruck psychischer Probleme. Der Patient solle seine Angst vor einem Scheitern bei der Lehrabschlussprüfung mit dem Vater besprechen.

Zurück in der Wohnung versuchte der Sohn genau das. Der Vater aber lachte ihn aus, beschimpfte ihn als «Weichei», er komme ganz nach der Mutter, die auch nichts getaugt habe. Der 19-Jährige flüchtete in sein Zimmer und weinte.

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Etwas später, es war laut Anklageschrift inzwischen 17.15 Uhr, ging er ins väterliche Schlafzimmer, wo er eine Pistole wusste. Er nahm sie, setzte das Magazin mit den Patronen ein und lud die Waffe. Dann wickelte er eine Decke um den Arm mit der Pistole, ging zurück ins Wohnzimmer, wo der Vater im Fernsehsessel sass, und schoss ihm in den Hinterkopf.

(sda)

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