Gegen den Zürcher SP-Regierungsrat Mario Fehr wird kein Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Kauf der umstrittenen Überwachungssoftware Galileo geführt. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat entschieden, die Immunität von Fehr nicht aufzuheben. Die Juso ist enttäuscht und prüft weitere Schritte.
Die Jungsozialisten (Juso) hatten Strafanzeige gegen Fehr eingereicht und von einem «illegalen Kauf und der illegalen Verwendung eines Staatstrojaners» gesprochen. Sie warfen dem Sicherheitsdirektor Amtsmissbrauch und unrechtmässige Datenbeschaffung vor.
Die Staatsanwaltschaft überwies Anfang September die Strafanzeige dem Kantonsrat als Gesuch um Ermächtigung zur Einleitung einer Strafuntersuchung gegen Fehr, beantragte aber, die Ermächtigung nicht zu erteilten.
Die Geschäftsleitung des Kantonsrates beschloss am letzten Donnerstag auf Antrag der Justizkommission, die Immunität von Sicherheitsdirektor Fehr nicht aufzuheben, wie sie am Dienstag mitteilte. Der Beschluss sei «nach staatspolitischen Erwägungen, Opportunitätsüberlegungen und entsprechend dem Verhältnismässigkeitsprinzip» erfolgt.
Die Geschäftsleitung kam wie die Staatsanwaltschaft und die Justizkommission zum Schluss, dass keine konkreten Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Mario Fehr vorliegen. Der mögliche Einsatz der Software sei vom zuständigen Zwangsmassnahmen-Gericht genehmigt worden.
Im vorliegenden Fall sei auch das Interesse am uneingeschränkten Funktionieren der Strafverfolgungsbehörden höher zu gewichten als die strafrechtliche Verfolgung eines Delikts im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Software, heisst es in der Mitteilung der Geschäftsleitung des Kantonsrates.
Es habe auch nicht der Sicherheitsdirektor, sondern die gerichtlichen Strafverfolgungsbehörden die Kompetenz, über den Einsatz der Software zu entscheiden.
Zwei Geschäftsleitungsmitglieder von AL und Grünen erachteten die im Entscheid erwähnten Akten als unvollständig und vermissten in der Begründung den Hinweis auf die von der Rechtslehre im Wesentlichen als ungenügend erkannte gesetzliche Grundlage für den Einsatz der Software.
Die Mehrheit der Geschäftsleitung betrachtete die Sach- und Rechtslage aber als klar und entscheidungsreif. Sie wies das Ermächtigungsgesuch in eigener Kompetenz ab. Eine Beratung im Kantonsratsplenum wird es nicht geben.
Für die Juso ist die Strafanzeige noch nicht vom Tisch, wie sie in einer Stellungnahme schreibt. Ermittelt werden müsse gegen die Staatsanwaltschaft und das Zwangsmassnahmengericht, denn die Strafanzeige betreffe auch diese. (sda)