Schweiz
Zürich

Carl Hirschmann bekommt vor Bundesgericht teilweise Recht

Der in die medialen Schlagzeilen geratene Jetsetter Carl Hirschmann an einer Medienkonferenz in Zuerich am Montag, 14. Maerz 2011. Der Milliardaersson Hirschmann will dem Zuercher Theater Neumarkt bis ...
Bild: KEYSTONE

Medienkampagne gegen Carl Hirschmann war persönlichkeitsverletzend

23.06.2017, 12:0023.06.2017, 12:20
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Carl Hirschmann hat erfolgreich gegen die Tamedia AG und die Espace Media AG geklagt: Das Bundesgericht hat seine Beschwerde wegen Persönlichkeitsverletzung teilweise gutgeheissen. Nun muss das Zürcher Handelsgericht klären, ob und wie viel Geld Hirschmann von den Medienhäusern bekommen soll.

Indem die Tamedia AG und die Espace Media AG ab dem 4. November 2009 an einer Medienkampagne rund um die Verhaftung von Carl Hirschmann mitwirkten, haben sie ihn in seiner Persönlichkeit verletzt. So lautet das am Freitag veröffentlichte Urteil des Bundesgerichts vom 9. Juni.

Mit den Berichten im fraglichen Zeitraum sei Hirschmann seines Rechts beraubt worden, selbst darüber zu bestimmen, was die Öffentlichkeit von seinem Leben erfahren sollte, wie es in einer Medienmitteilung zum Urteil heisst.

Das Bundesgericht spricht von einer «übermässigen Einmischung» und einer Blossstellung in den Augen des Durchschnittskonsumenten. «Diese Persönlichkeitsverletzung lässt sich nicht mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse rechtfertigen.»

«Kein Informationsbedürfnis»

Das Gericht argumentiert, dass das reine Unterhaltungsbedürfnis des Publikums zwar in einem gewissen Mass als öffentliches Interesse gelten kann, die Unterhaltung aber nicht das gleiche Gewicht hat wie die Information.

Und im konkreten Fall bestand gemäss Bundesgericht kein Informationsbedürfnis. «Vielmehr wurden die Berichte mit weiteren Episoden von untergeordneter Bedeutung aus dem Leben von Carl Hirschmann aufgebauscht.»

Zurück ans Handelsgericht

Ausserdem hat das Bundesgericht die Sache in mehreren anderen Punkten zur Neubeurteilung ans Handelsgericht des Kantons Zürich zurückgewiesen. Es geht darum, ob Tamedia und Espace Media sich auch in der Zeit ab September 2011 an einer Medienkampagne gegen Hirschmann beteiligt haben.

Auch muss das Gericht neu beurteilen, ob die Verlagshäuser den Gewinn, den sie durch ihr verletzendes Verhalten erzielt haben sollen, herausgeben müssen – so fordert es Hirschmann. Und es geht um die Genugtuung «für den seelischen Schmerz» durch die Persönlichkeitsverletzung.

Klage wegen 140 Medienberichten

Hirschmann hatte 2011 Klage gegen Tamedia und Espace Media erhoben: Er sei durch mindestens 140 Berichte in Medien der beiden Unternehmen in seiner Persönlichkeit verletzt worden. Nachdem das Zürcher Handelsgericht im Jahr 2014 drei Artikel als persönlichkeitsverletzend beurteilt hatte, bewertete das Bundesgericht 2015 weitere Medienberichte ebenso.

Es hiess die Beschwerde teilweise gut und verpflichtete das Handelsgericht, mehrere Punkte nochmals zu prüfen. Dabei ging es besonders um Hirschmanns Vorwurf, gegen ihn sei eine persönlichkeitsverletzende Medienkampagne geführt worden. Das Handelsgericht sah dies im Februar 2016 jedoch anders und verneinte eine solche Kampagne. (sda)

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