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Zürcher Ex-Lehrer filmte Schülerinnen beim Duschen – 10 Monate Haft

Zürcher Ex-Lehrer filmte Schülerinnen beim Duschen – 10 Monate Haft

07.03.2017, 17:4907.03.2017, 18:00
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ARCHIV - ZUM PROZESS AM ZUERCHER OBERGERICHT GEGEN HASSAN KIKO WEGEN VERGEWALTIGUNG STELLEN WIR IHNEN DIESES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Das Zuercher Obergericht am Donnerstag, 5. Dezember 2013. (KEYS ...
Zürcher Obergericht befand den Angeklagten für schuldig.Bild: KEYSTONE

Ein ehemaliger Lehrer hat über Jahre hinweg immer wieder Nachbarn, Schülerinnen und auch die eigene Nichte beim Duschen oder Umziehen gefilmt. 21'000 Gigabyte Bildmaterial kamen ans Tageslicht. Das Zürcher Obergericht verurteilte den 43-Jährigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren – zehn Monate muss er absitzen.

Das Obergericht bestätigte damit am Dienstag den Schuldspruch der Vorinstanz – es senkte hingegen den unbedingten Teil der Strafe. Nach dem Urteil des Bezirksgerichts hätte der Mann zwölf Monate ins Gefängnis müssen. Verurteilt wurde er wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.

Wie auch die Vorinstanz legte das Obergericht eine Probezeit von vier Jahren fest. Nach Abzug der 127 Tage, die der 43-Jährige in U-Haft sass, muss er also noch gut ein halbes Jahr hinter Gitter.

Im Schwimmunterricht aufgeflogen

Mit versteckten Kameras und ausgeklügelten Videoeinrichtungen hatte der Ex-Lehrer eine Unmenge von Fotos und Videos aufgenommen. Auf den Bildern waren die Nachbarn im Badezimmer, die Nichte und der Neffe im eigenen Gästezimmer oder auch Schülerinnen in der Garderobe einer Stadtzürcher Schulschwimmanlage.

Dort war der 43-Jährige im Januar 2014 auch aufgeflogen, als er als Lehrerpraktikant eine Klasse in den Schwimmunterricht begleitete. Die Zweitklässlerinnen hatten in einer Kindergartentasche in der Garderobe eine laufende Videokamera entdeckt. Der Mann wurde noch am gleichen Tag verhaftet.

In den darauffolgenden Untersuchungen kamen 21'000 Gigabyte Bildmaterial zum Vorschein. Aufgedeckt wurden dadurch auch die weiter zurückliegenden Taten. Zwischen 2006 und 2010 war er als Lehrer an der Kaufmännischen Berufsschule St. Gallen tätig, wo er mehrfach seine Schülerinnen beim Duschen filmte.

Tatsächlich hatte es in diesem Zusammenhang sogar bereits einmal ein Strafverfahren gegeben, das jedoch aus Mangel an Beweisen eingestellt worden war. Der Ex-Lehrer hatte damals sogar 30'000 Franken Schadenersatz erhalten.

Sexuelle Bedürfnisse stimuliert

Der Richter bezeichnete das Vorgehen des Beschuldigten am Dienstag als «ausserordentlich gravierend». Als Gründe nannte er den langen Zeitraum und die grosse Anzahl von 27 Opfern. Der Mann sei planerisch und technisch raffiniert vorgegangen, um seine sexuellen Bedürfnisse zu stimulieren. Er habe vorsätzlich und rein egoistisch gehandelt.

Im Gegensatz zur Staatsanwältin berücksichtigte der Richter das «zwar zögerliche Geständnis» und die Bereitschaft zur Therapie in seinem Urteil. Ausserdem habe der Beschuldigte mit einer gewissen Blossstellung in den Medien und mehreren Jobverlusten wegen des Strafverfahrens bereits einen Denkzettel erhalten.

Die Staatsanwältin liess kein gutes Haar am Geständnis des Mannes. «Er hat immer nur zugegeben, was ihm vorgeworfen wurde», sagte sie. Seine Reue sei rein opportunistisch motiviert. Der Mann sei äusserst berechnend vorgegangen, um eine möglichst tiefe Strafe zu erhalten.

Sein Verschulden bezeichnete sie als «ausserordentlich schwer» im Vergleich mit ähnlichen Fällen. «Der Mann agierte über mehrere Jahre hinweg, die Widerhandlungen intensivierten sich stets und der technische Zuwachs an Material war immens.» Sie sprach von einem «skrupellosen, sexuell motivierten Handeln».

Sie hatte deshalb auch die Maximalstrafe von 36 Monaten gefordert, 18 davon sollte der 43-Jährige absitzen – bei einer Probezeit von fünf Jahren. Der Verteidiger verlangte eine bedingte Strafe von höchstens 24 Monaten. Sein Mandant sei schliesslich geständig und reuig, sagte er. Dies müsse strafmildernd berücksichtigt werden.

Sein Mandant habe niemandem schaden wollen. «Er hat zudem alles Erdenkliche in die Wege geleitet, damit wegen seiner voyeuristischen Störung nichts mehr passiert.» Dies gewichtete auch der Richter stark. Er habe noch selten gesehen, dass jemand so intensiv freiwillig eine Therapie besuche, sagte er. (sda)

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