Schweiz
Zentralschweiz

Suizid bei Polizeieinsatz: Freisprüche für Luzerner Polizeichefs

Suizid bei Polizeieinsatz: Freisprüche für Luzerner Polizeichefs

27.06.2017, 09:1027.06.2017, 09:16
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Dem Kommandanten der Luzerner Polizei und dem Kripochef kann nicht zur Last gelegt werden, dass eine Rentnerin 2016 bei einem Polizeieinsatz in Malters Suizid begangen hat. Das Bezirksgerichts Kriens hat die Polizeioffiziere vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Kommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann war am Prozess vom ausserordentlichen Staatsanwalt Christoph Rüedi vorgeworfen worden, sie hätten nicht alle Alternativen zu der Intervention ausgeschöpft, in deren Verlauf die Frau sich erschossen habe. Die Verteidiger hatten dagegen Freisprüche gefordert, weil ihre Mandanten pflichtbewusst gehandelt hätten.

Hanf-Razzia

Die Luzerner Polizei war im März 2016 für eine Hausdurchsuchung in einem Weiler bei Malters ausgerückt. Sie vermutete dort eine Hanf-Indoor-Anlage. Die Frau, die sich in der Wohnung ihres Sohnes aufhielt, wollte die Polizei nicht hereinlassen. Sie drohte, mit einem Revolver auf die Polizisten zu schiessen und feuerte zwei Schüsse ab.

Nach 19 Stunden Verhandeln und Abwarten entschied die Polizei, das Gebäude zu stürmen. Während der Intervention erschoss die Frau zunächst ihre Katze und dann sich selbst. (whr/sda)

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bild: kapo Aargau
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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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derEchteElch
27.06.2017 09:13registriert Juni 2017
Das ist die einzig richtige Entscheidung. Schön, dass die Polizei weiter ihre Aufgabe erfüllen kann. Lasst sie ihren Job machen, sie sind für unsere Sicherheit da.
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Tomtom64
27.06.2017 11:30registriert Januar 2014
Was hier leider nicht erwähnt wurde: Gemäss Zentralschweiz-am-Sonntag ist der Polizeipsychologe, der Abwarten empfohlen haben soll, gar nicht für solche Beurteilungen ausgebildet. Er war nur vor Ort um die Verhandlungstruppe zu betreuen. Also war das höchstens die Empfehlung einer Privatperson.
Alle angefragten forensischen Psychologen hatten damals abgesagt und somit hat die Einsatzleitung angesichts der Drohungen der Freu nichts falsch gemacht.
Gut, hat der Richter dies erkannt.
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Luesae
27.06.2017 12:20registriert März 2015
Die arme Katze :-(
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