Schweiz

Alle sollen Organspender sein, ausser sie lehnten dies zu Lebzeiten ausdrücklich ab

Alle sollen Organspender sein, ausser sie lehnten dies zu Lebzeiten ausdrücklich ab

17.10.2017, 10:0017.10.2017, 15:13
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Die Bewegung Jeune Chambre Internationale (JCI) Riviera hat eine eidgenössische Volksinitiative zur Förderung der Organspenden in der Schweiz lanciert. Jede verstorbene Person soll automatisch zum Spender werden, wenn sie dies zu Lebzeiten nicht ausdrücklich ablehnt.

Die Unterschriftensammlung wurde am Dienstag mit der Publikation im Bundesblatt gestartet, wie die JCI gleichentags bekanntgab.

Willst du nach deinem Tod Organe spenden?

Derzeit benötigen Organspender in der Schweiz eine Organspendekarte und erklären so ihre Zustimmung zur Entnahme von Organen gegenüber Familienangehörigen. Theoretisch seien damit alle ab dem Augenblick der geäusserten Zustimmung potenzielle Spender.

«Die Spende von Organen einer verstorbenen Person beruht auf dem Grundsatz der vermuteten Zustimmung, es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert.»

Angehörige wissen selten Bescheid

In der Praxis wende man sich jedoch im Todesfall an die Angehörigen. In über 60 Prozent der Fälle führe dies dann aber zu einer Ablehnung der Organspende. Der wichtigste Grund dafür sei, dass die Angehörigen nur selten über die Wünsche der verstorbenen Person Bescheid wüssten.

Dies will die JCI mit ihrer Volksinitiative ändern. Künftig soll das Gesetz festlegen, dass alle potenzielle Organ- und Gewebespender sind, es sei denn, sie hätten zu Lebzeiten ihre Ablehnung dazu geäussert.

ZUR HEUTE VORGESTELLTEN KAMPAGNE DES BUNDESAMTES FUER GESUNDHEIT «REDE UEBER ORGANSPENDE» STELLEN WIR IHNEN AM DIENSTAG, 6. SEPTEMBER 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Die Box mit dem Spende ...
Die Box mit dem Spenderherz wird im Operationssaal des Kinderspitals Zürich aus der Kühltruhe genommen.Bild: KEYSTONE

Ablehnung in Register eintragen

Auch wenn eine Person keine Organe spenden möchte, käme der Einhaltung ihres Wunsches mit dem Eintrag in ein nationales amtliches Register eine grössere Bedeutung zu, schreibt der JCI. Angehörige von Personen, die eine Organspende ablehnten und sich in das Register eingetragen hätten, würden vom Spital nicht kontaktiert.

Im Fall der vermuteten Zustimmung zur Organspende ohne Registereintrag wende man sich dennoch an die Angehörigen und bespreche den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person, gehe aber klar davon aus, dass diese einer Organspende zugestimmt habe. Denn andernfalls hätte sie sich ins nationale Register eintragen lassen.

Sieben Organe können gespendet werden

In der Schweiz können sieben menschliche Organe gespendet und transplantiert werden. Es sind dies Herz, Lunge, Leber, beide Nieren, Dünndarm und Pankreas. Zu den transplantierbaren Geweben zählen die Hornhaut, fötale Haut und Membranen, kardiovaskuläre Gewebe wie Herzklappen und Blutgefässe sowie Gewebe des Bewegungsapparats wie Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder.

Eine Organspende ist nur dann möglich, wenn der Tod des Spenders durch die Hirntoddiagnose von zwei unabhängigen Fachärzten nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SMW) festgestellt worden ist.

Über 1500 Menschen warten auf Organ

Jedes Jahr sterben in der Schweiz gemäss JCI etwa hundert Menschen, weil es an Spendenorganen fehlt. Aktuell würden über 1500 Menschen auf eine Organspende warten. Mit 14,2 verstorbenen Spendern pro Million Einwohner im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2016 weise die Schweiz eine zwei Mal tiefere Spenderate als Frankreich, Österreich oder Italien auf.

Für die Lancierung der Initiative haben sieben Mitglieder des Projektausschusses, alle aus der JCI Riviera, den Verein «Initiative pour le don d'organes» (Initiative für die Organspende) gegründet. Artikel 119a, Absatz 4 der Bundesverfassung soll demnach neu heissen: «Die Spende von Organen, Geweben und Zellen einer verstorbenen Person zum Zweck der Transplantation beruht auf dem Grundsatz der vermuteten Zustimmung, es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert.»

Das Volksbegehren wird von verschiedenen Akteuren unterstützt, darunter dem Waadtländer Gesundheitsminister Pierre-Yves Maillard (SP), dem Chef von Swisstransplant, Franz Immer, sowie dem Stiftungsrat von Swisstransplant. (whr/sda)

Weniger Organspenden als im Vorjahr – das soll sich ändern

Video: srf/SDA SRF
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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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raphe qwe
17.10.2017 10:35registriert Juni 2017
Viele Kollegen in meinem Umkreis würden Organe spenden wollen. Sie haben aber keine offiziellen Dokumente und ob das ihre nächsten Angehörigen wissen bin ich mir nicht sicher. Klar ist das anektotisch, gehe aber davon aus, dass das bei vielen so ist.
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phreko
17.10.2017 10:13registriert Februar 2014
Hätte man nichr gleich noch einen Link zu den Unterschriftenbögen platzieren können? (So als weiteres kleines "nudging"...)
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Ehringer
17.10.2017 13:41registriert Februar 2015
Finde ich sehr bedenklich. Ich habe selber den Ausweis, aber mir gefällt die Idee nicht wirklich, dass man gezwungen wird, aktiv nein zu sagen. Aktiv ja (wie bisher) finde ich die bessere Lösung.

Würde es eher begrüssen, wenn eine grosse Kampagne gefahren wird, bei Hausärzten die Organspendeausweise auflegen, in Schule verteilen, ev. Standaktionen etc.

Oder wie ich es mache: Immer zwei leere Ausweise dabei. Trifft man dann auf jemanden der sagt "ich würde ja, aber wie?" kann man dem einfach einen Ausweis in die Hand drücken. Habe so im letzten Jahr sieben neue Spender rekrutiert.
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