Ein Angehöriger der Feuerwehr Uerkental steht nach dem Unwetter in der Region Zofingen ein ganzes Wochenende lang im Einsatz. Hilft, wo er kann. Am Montag erscheint er übermüdet am Arbeitsplatz. Sein Chef hat keine Freude, droht mit der Kündigung. Als der Feuerwehrmann am Samstag darauf einen Tag freinehmen will, um seiner Familie beim Aufräumen zu helfen, kündigt ihm der Arbeitgeber per eingeschriebenen Brief. Das sei illegal, berichtete Radio Argovia am Montagabend. Denn der Feuerwehrmann sei im Laufe der Woche krankgeschrieben worden; und wer ein Arztzeugnis habe, dürfe nicht entlassen werden.
Die Kündigung hat eine Welle wütender Kommentare nach sich gezogen. Das Verhalten des Arbeitgebers sei «eine bodenlose Frechheit». Es sei «beschämend und traurig», wie mit Leuten umgegangen werde, die sich für andere «den Arsch aufreissen, weil diese in Not sind», kommentieren «AZ»-Leser.
Sogar der Schweizerische Feuerwehrverband hat sich eingeschaltet: «Wir lassen unsere Vereinsmitglieder nicht im Stich und helfen ihnen nun rechtlich», sagt Direktor Urs Bächtold. Im Moment werde die Sachlage analysiert, und eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung geprüft. Einen vergleichbaren Fall habe es in der Schweiz nie gegeben. «Wir haben das mit grossem Erschrecken und Bestürztheit zur Kenntnis genommen.»
Feuerwehrkommandant Räss hat vom betroffenen Feuerwehrmann erfahren, dass ihm sein Chef mit der Kündigung gedroht hat. Daraufhin suchte er das Gespräch mit dem Arbeitgeber: «Ich habe versucht, deeskalierend zu wirken.» Die meisten Arbeitgeber hätten ein sehr hohes Verständnis. «Aber dieser zeigte keine Einsicht.»
Am Dienstag äusserte sich die betroffene Firma, ein Handwerksbetrieb aus der Region. Die Geschäftsleitung sieht die Dinge anders und weist die Vorwürfe zurück, dass sie dem Feuerwehrmann «illegal gekündigt» habe. Die Anschuldigungen seien «haltlos». Bei der Kündigung handle es sich um eine «normale Kündigung mit Vorwarnung», sagt der Geschäftsführer. Es sei «Pech, dass der Zeitpunkt mit den Unwettern zusammengefallen ist». Mit dem Feuerwehreinsatz habe die Kündigung aber gar nichts zu tun: «Für uns als Firma ist ganz klar, dass Arbeitnehmer, die in der Feuerwehr sind, dann einrücken dürfen. Das ist ein Notfall.»
Der Feuerwehrmann war seit Mai bei der Firma angestellt – also noch in der Probezeit. Der Geschäftsführer hat ihn am Freitag das letzte Mal gesehen. Er habe dem Mann dann gesagt – nachdem es schon früher zu Unstimmigkeiten gekommen war –, er könne weiter für die Firma arbeiten oder gehen. Daraufhin sei dieser gegangen und nicht wiedergekommen. «Dieses Verhalten haben wir als Kündigung aufgefasst und ihm die Kündigung geschickt.» Der eingeschriebene Brief sei am Samstag zugestellt worden. Das Zeugnis des Arztes, der den Feuerwehrmann rückwirkend krankschrieb, sei erst am Dienstag eingeschrieben in der Firma eingetroffen. Der Arbeitnehmer sei jedoch am Freitag, als er ihn gesehen habe, nicht krank gewesen, sagt sein Chef.
Der Feuerwehrmann habe aber die Möglichkeiten, rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Die sogenannten Sperrfristen, dass man einem Arbeitnehmer zum Beispiel nicht kündigen darf, wenn er ein Arztzeugnis hat, gelten während der Probezeit aber nicht.
Urs Bächtold, Direktor des Schweizerischen Feuerwehrverbands, sagt: «Die Tatsache, dass der Arbeitgeber nun behauptet, die Kündigung habe nichts mit dem Feuerwehreinsatz zu tun, ist für mich nicht relevant.»
Der Feuerwehrmann war am Dienstag für die «AZ» nicht erreichbar.
(aargauerzeitung.ch)