Schweiz
Aargau

2080 Franken Unterhalt für Noch-Ehefrau und zwei Töchter – das war ihm zu viel

2080 Franken Unterhalt für Noch-Ehefrau und zwei Töchter – das war ihm zu viel

Über 2000 Franken Unterhalt muss ein Aargauer nach dem Urteil des Bezirksgerichts für die Ehefrau und die beiden gemeinsamen Töchter zahlen. Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht.
04.11.2016, 17:4805.11.2016, 14:31
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Monatlich 1080 Franken und je 500 Franken Unterhalt muss ein Mann aus dem Bezirk Aarau ab Juli für seine Noch-Ehefrau und die beiden Töchter zahlen. Das hat das Bezirksgericht Aarau im Januar entschieden. Das war zwar weniger als die insgesamt 2565 Franken, welche die Frau für sich (965 Franken) sowie die Töchter (je 800 Franken) verlangt hatte. Aber auch deutlich mehr, als die insgesamt 600 Franken, die er gefordert hatte – je 300 Franken für die Töchter und keinen müden Franken für die Ehefrau. 

Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht. Er forderte, seine Noch-Ehefrau solle nur monatlich 690 Franken plus die Hälfte seines 13. Monatslohns erhalten, dessen Höhe aus dem schriftlich publizierten Urteil nicht hervorgeht. Die Beiträge an die Töchter focht er nicht mehr an. Anders war das noch vor dem Aargauer Obergericht gewesen: Dort hatte er noch je 500 Franken monatlich gefordert sowie einzig die Hälfte seines 13. Monatslohns für seine Verflossene. Damit war er im Juni allerdings abgeblitzt.  

Vorwurf: Obergericht handelte willkürlich

Vor dem Bundesgericht wehrte sich der Aargauer gegen die Berechnung seiner Kosten für den Arbeitsweg, die wiederum Teil der Berechnung seines Existenzminimums sind. Angerechnet wurden ihm lediglich öV-Kosten. Dagegen wehrte er sich: Das Obergericht habe nicht berücksichtigt, dass er als Müllwagen-Chauffeur um 6 Uhr beginnen und deshalb mit dem Auto zur Arbeit fahren müsse. Denn mit dem Zug könne er nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen. 

Das Obergericht hatte festgehalten, er habe dies behauptet, ohne dies mittels Belegen zu beweisen, und deshalb nur die Abokosten angerechnet. 

Das Bundesgericht weist stattdessen daraufhin, der Beschwerdeführer habe bereits vor Obergericht die Möglichkeit gehabt, auf den fraglichen Punkt hinzuweisen. Des weiteren habe er aufgrund der vorhandenen Mankosituation damit rechnen müssen, dass das Obergericht seinen berücksichtigten Bedarf in der Existenzminimum-Berechnung auf ein Minimum begrenzen könnte. Von einer Mankosituation spricht man, wenn das Einkommen beider Parteien tiefer ist als die beiden Existenzminima.

Ehemann muss Gerichtskosten übernehmen

Weiter macht der Mann geltend, ihm werde ein Eingriff ins Existenzminimum zugemutet, indem ihm der 13. Monatslohn jeden Monat anteilsmässig als Einkommen angerechnet werde – obwohl ihm dieser nur einmal pro Jahr ausbezahlt wird. Es sei realitätsfremd und unhaltbar, von ihm zu verlangen, dass er sich während des Jahres weiter einschränke.

Das Obergericht hatte darauf verwiesen, dass der Mann monatliche Ausgaben nur für Nahrung, Körperpflege, Wäsche sowie Strom habe. Und dass er es deshalb bis zur Auszahlung des 13. Monatslohns verkraften könne, sich darin einzuschränken. Schliesslich müsste er den 13. Monatslohn bei einem Verzicht auf die anteilsmässige Aufrechnung vollständig an die Beschwerdegegnerin überweisen und nicht zur Hälfte, wie von ihm verlangt.

Jetzt auf

Auch das Argument, er habe sein gesamtes 13. Monatsgehalt für das Jahr 2015 bereits im Januar 2016 vollständig ausgegeben, hatte keine Wirkung. Die Einwände des Mannes seien unbegründet, hält das Bundesgericht fest. Es hat seine Beschwerde deshalb abgewiesen, soweit es überhaupt darauf eintrat. Damit bleibt es nicht nur bei den vom Bezirksgericht festgesetzten Unterhaltsbeiträgen. Der Aargauer muss nun auch noch die 1000 Franken Gerichtskosten übernehmen. (pz/sme)

Urteil: 5D_122/2016 (aargauerzeitung.ch)

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215 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Imfall
04.11.2016 18:13registriert März 2016
man(n) hat bei einer scheidung immer schlechte karten...
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äti
04.11.2016 20:31registriert Februar 2016
Nun, die Gerichtskosten hätte der Mann sich sparen können, zB Auskunft beim Beobachter. Ohne jetzt den Grund der Scheidung zu kennen, ein gemeinsamer Scheidungsvorschlag hätte evtl. mehr gebracht als Streit. Wie eine Frau plus 2 Kinder (Alter?) mit 2'000.- durchkommt ist mir unklar, natürlich muss sie Arbeit suchen.
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Sämuu
04.11.2016 19:43registriert Januar 2016
Ich finde es einfach Absurd, wenn sich eine Ehe am Ende zuneigt der Mann als Täter hingestellt wird und zahlen muss. Überall wird nach Gleichberechtigung geschrien, wieso hier nicht. Desweiteren sollte man ein Fix Betrag ausmachen, welche Kosten decken und nicht zum Luxus der Frau beiträgt. Manch *Ehe*Frauen verdienen besser als Topverdiener und der Mann kann die Zeche prellen. Am Besten wäre es sowieso wenn der überschuss auf ein Konto vom Kind geht und dies mit 18 jahren erhält.
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