Im letzten Oktober geriet Christina Hartmann in ihrem Porsche bei Schöftland mit 127 km/h in eine Geschwindigkeitskontrolle. Erlaubt gewesen wären 60. Den Fahrausweis musste sie auf der Stelle abgeben.
Diesen bekommt die Taxifahrerin für die nächsten zwei Jahre auch nicht zurück. Zudem erhielt sie eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und der Porsche wurde von der Staatsanwaltschaft eingezogen und verkauft.
Eine ähnlich hohe Strafe erhielt ein deutscher Automobilist, der 2014 in seinem BMW mit über 200 Sachen durch den Gotthard bretterte. Für Christina Hartmann unverständlich. «Was ich getan habe, war nicht richtig», sagt sie gegenüber Tele M1. «Aber im Gegensatz zu dieser Gotthard-Geschichte ist mein Fall eine Bagatelle.»
Verkehrsrechtsexperte Martin Leiser widerspricht: «Der Gesetzgeber sieht ein Jahr Freiheitsstrafe als Minimalstrafe vor. Da kann man nicht von einer Bagatelle reden.» Auch wenn das Vergehen der Porsche-Fahrerin weniger gravierend sei als jenes des Gotthard-Rasers.
Eigentlich müsste dieser denn auch ein Jahr von seiner 30-monatigen Freiheitsstrafe absitzen. Da er aber in Deutschland lebt, wird es wohl kaum soweit kommen. Ausser es würde ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Auch das ist wenig wahrscheinlich bei einem Raserdelikt.
Dass der Gotthard-Raser seiner Strafe entgeht, findet Christina Hartmann ungerecht. Sie als Taxifahrerin kann nicht einmal mehr ihrer Arbeit nachgehen. Auch ihr Privatleben leide unter dieser Situation: «Wie soll ich zu Fuss einkaufen? Ich darf ja nicht mal ein ‹Töffli› fahren.» (cze)
(aargauerzeitung.ch)