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Aargauer Porsche-Raserin findet Strafe unfair: «Das war eine Bagatelle»

Aargauer Porsche-Raserin findet Strafe unfair: «Das war eine Bagatelle»

Eine Porsche-Fahrerin, die bei Schöftland mit 120 km/h erwischt wurde, findet ihre Strafe unfair. Ihr Vergehen sei kein Vergleich zu anderen Raserfahrten, die ein ähnliches Strafmass zur Folge hatten.
22.03.2017, 15:1723.03.2017, 06:55
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porschefahrerin
Die Raserin findet das Urteil zu streng.Bild: TeleM1

Im letzten Oktober geriet Christina Hartmann in ihrem Porsche bei Schöftland mit 127 km/h in eine Geschwindigkeitskontrolle. Erlaubt gewesen wären 60. Den Fahrausweis musste sie auf der Stelle abgeben.

Diesen bekommt die Taxifahrerin für die nächsten zwei Jahre auch nicht zurück. Zudem erhielt sie eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und der Porsche wurde von der Staatsanwaltschaft eingezogen und verkauft

Mit 200 Sachen durch den Gotthard

Eine ähnlich hohe Strafe erhielt ein deutscher Automobilist, der 2014 in seinem BMW mit über 200 Sachen durch den Gotthard bretterte. Für Christina Hartmann unverständlich. «Was ich getan habe, war nicht richtig», sagt sie gegenüber Tele M1. «Aber im Gegensatz zu dieser Gotthard-Geschichte ist mein Fall eine Bagatelle.» 

Verkehrsrechtsexperte Martin Leiser widerspricht: «Der Gesetzgeber sieht ein Jahr Freiheitsstrafe als Minimalstrafe vor. Da kann man nicht von einer Bagatelle reden.» Auch wenn das Vergehen der Porsche-Fahrerin weniger gravierend sei als jenes des Gotthard-Rasers.

Gotthard-Raser entgeht seiner Strafe

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Eigentlich müsste dieser denn auch ein Jahr von seiner 30-monatigen Freiheitsstrafe absitzen. Da er aber in Deutschland lebt, wird es wohl kaum soweit kommen. Ausser es würde ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Auch das ist wenig wahrscheinlich bei einem Raserdelikt.

Dass der Gotthard-Raser seiner Strafe entgeht, findet Christina Hartmann ungerecht. Sie als Taxifahrerin kann nicht einmal mehr ihrer Arbeit nachgehen. Auch ihr Privatleben leide unter dieser Situation: «Wie soll ich zu Fuss einkaufen? Ich darf ja nicht mal ein ‹Töffli› fahren.» (cze)

(aargauerzeitung.ch)

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116 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Attilaquetzal
22.03.2017 17:05registriert März 2014
"Wie soll ich zu Fuss einkaufen? Ich darf ja nicht mal ein ‹Töffli› fahren."

Ich biete der Dame gerne meine Dienste an! Für 95.- Fr. die Stunde lernen wir einen Zebrastreifen zu Fuss zu überqueren, ein Velo mit einem Körbchen zu versehen, den Rucksack platzsparend zu packen, die Filiale nicht via Tiefgarage zu betreten, beim Einkaufen auf Unnötiges zu verzichten und Freunde zu finden, mit denen man mitfahren kann. Nach 20 Stunden kann sie schliesslich die Prüfung zur "Fussgängerin in Kombination mit dem Fahrrad" abschliessen und wird fortan selbstständig ohne Führerschein einkaufen können!
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Tschedai
22.03.2017 17:34registriert Januar 2017
Diese Frau sollte jetzt einfach schweigen. Alles was sie sagt spricht offenbar nur noch gegen sie. Verantwortung übernehmen und Konsequenzen tragen.
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Matrixx
22.03.2017 17:26registriert März 2015
200 auf der Autobahn finde ich jetzt ehrlich gesagt weniger schlimm als 120 in einer 60er Zone. In einer 60er Zone kann es durchaus Velos, Fussgänger, Mofas und Kreuzungen geben. Auf der Autobahn ist jene Gefahr weniger vorhanden.
Trotzdem klassischer Fall von Mimimismus. Hoffentlich lernt sie daraus.
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