Der Detektiv schleicht sich an das Auto des Tatverdächtigen und befestigt am Fahrzeug ein kleines Gerät – einen GPS-Tracker. Damit weiss der Detektiv immer, wo sich der mutmassliche Kriminelle aufhält und kann ihm unauffällig folgen. Selbst im dichtesten Strassenverkehr. Was an einem Spionagefilm erinnert, ist die reale Forderung der IV-Stellen-Konferenz, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.
Ginge es nach dem Dachverband aller IV-Stellen, würde die Observation mittels GPS-Tracking demnächst im Gesetz verankert. Auch Ton-Aufnahmen bei mutmasslichen IV-Betrügern sollen nach dem Willen der Stelle möglich sein. Damit geht ihre Forderung viel weiter, als es der Vorschlag des Bundesrats vorsieht. Dieser will im Zuge der Revision des Sozialversicherungsgesetzes lediglich Bildaufnahmen als zulässiges technisches Hilfsmittel bei Observationen zulassen.
Für die IV-Stellen reicht das jedoch nicht aus: Besucht eine Person, die eine extreme Hörempfindlichkeit geltend macht, ein lautes Konzert, müsse der Sozialdetektiv Tonaufnahmen anfertigen können, um vor Gericht den Betrug beweisen zu können. Mit dem GPS-Tracking wiederum soll verhindert werden, dass der Verdächtige den Detektiv im dichten Strassenverkehr abhängt.
GPS-Tracking, um IV-Betrüger zu überführen, davon hat SP-Nationalrätin Silvia Schenker ganz erstaunt aus der Zeitung erfahren. Observationen seien notwendig, sagt auch sie. Doch: «Der Einsatz von GPS-Tracking geht mir zu weit.» Die Notwendigkeit leuchte ihr nicht ein. Auch der Dachverband der Behinderten-Selbsthilfe in der Schweiz (Agile.ch) kritisiert den Vorschlag. Damit würden mutmassliche IV-Betrüger stärker überwacht als mutmassliche Straftäter.
Nationalrat Mauro Tuena (SVP) würde den Einsatz von GPS-Tracking begrüssen: Er fordert, dass alle nötigen technischen Hilfsmittel eingesetzt werden dürfen. Es gehe ja immerhin um Betrug: «Wer nicht betrügt, hat nichts zu befürchten.» Es sei ja nicht so, «dass man zukünftig jedem IV-Bezieher einen Detektiv hinterher schickt». Nur bei entsprechendem Verdacht.
Der Meinung von Tuena ist auch Lorenz Hess von der BDP. Wichtig sei aber, «dass die Anforderungen hoch sind und die gesetzlichen Vorgaben glasklar. Sonst bekommen wir wieder ein internationales Problem.» Damit spricht der Nationalrat den Entscheid des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom vergangenen Oktober an. Dieser hatte die Schweiz gerügt: Die gesetzliche Grundlage sei zu wenig ausreichend, um Sozialhilfeversicherte zu observieren. Als Reaktion darauf leitete der Bundesrat die laufende Gesetzesrevision in die Wege.
«Die Observierung ist in jedem Fall das letzte Mittel, die ultima Ratio», betont Monika Dudle-Ammann, Präsidentin der IV-Stellen-Konferenz. In Zahlen: 2016 hat die Invalidenversicherung 3820 Fällen wegen Missbrauchsverdacht bearbeitet, 600 dieser Tatverdächtigen wurden durch einen Ermittler observiert. «Der Wunsch nach zusätzlichen technischen Hilfsmitteln ist einfach ein Punkt, den wir in die Diskussion einbringen wollen», sagt Dudle-Ammann. «Ob dies gewünscht ist, muss letztendlich die Politik entscheiden.»