Seit 13 Jahren können im Kanton Solothurn manche Verurteilten ihre Gefängnisstrafe daheim absitzen und so auch einer Arbeit nachgehen, sofern sie eine elektronische Fussfessel tragen. Dem schiebt das Bundesgericht nun einen Riegel, wie das «Regionaljournal Aargau Solothurn» berichtet. Sein Urteil: Die Solothurner Praxis verletzte Bundesrecht.
Die Begründung: Der Kanton ermögliche es in zu vielen Fällen, dass verurteilte Täter ihre Strafe mit einer Fussfessel absitzen könnten.
Künftig wird also kein Verurteilter mehr einen Deal mit der Justiz aushandeln können. Jene, die bereits davon profitieren betrifft das Bundesgerichtsurteil jedoch nicht.
Mit der Praxis verhinderte der Kanton auch, dass Familien in die Sozialhilfe abrutschten, weil die Familienväter einsitzen. (rwy)
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