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SFL nimmt Urteil gegen Pyro-Werfer «mit Genugtuung zur Kenntnis»

ARCHIV - ZUR FORDERUNG DES KKJPD-PRAESIDENTEN NACH EINER DEBATTE FUER EIN VERBOT VON KORAN-VERTEILAKTIONEN STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG. - Hans-Juerg Kaeser, Berner Regierungs ...
Auch Hans-Jürg Käser, der Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz, freut sich über die Strafe.Bild: KEYSTONE

Swiss Football League nimmt Urteil gegen Pyro-Werfer «mit Genugtuung zur Kenntnis»

09.08.2017, 20:2110.08.2017, 06:37
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Der Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz, Hans-Jürg Käser, und die Swiss Football League sind mit dem Urteil des Bundesstrafgerichts gegen einen 24-jährigen Hooligan zufrieden. Dessen Pyrowurf hatte in Luzern 2016 einen Mann schwer verletzt.

Das das 48-Jährige Opfer sei seit dem Vorfall im Februar 2016 auf einem Ohr gehörlos und habe auch auf dem anderen einen Teil seiner Hörfähigkeit eingebüsst, sagte KKJPD-Präsident Käser am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

«Das Hooligan-Konkordat zwischen den Kantonen ist seit bald zehn Jahren in Kraft und wir haben einige Erfolge erzielt – ausser bei den Pyro.»
Hans-Jürg Käser

Er habe sich «gefreut», als die Bundesanwaltschaft erstmals Anklage erhoben habe in einem Pyro-Fall, weil es sich um ein Sprengstoffdelikt handle. Und er freue sich, dass das Gericht mit insgesamt drei Jahren Gefängnis ein harte Strafe ausgesprochen habe, sagte der Berner Polizeidirektor.

Wird das Urteil rechtskräftig, muss der 24-Jährige die Hälfte seiner Strafe hinter hinter Gittern verbringen. Das Bundesgericht hat den Mann weiter zu 180 Tagessätzen à 50 Franken und zu einer Busse von 700 Franken verurteilt. Dem Geschädigten muss er eine Genugtuung von 12'000 Franken zahlen.

Zusammenarbeit klappt

Die Swiss Football League (SFL) nahm das Urteil «mit Genugtuung zur Kenntnis», wie SFL-CEO Claudius Schäfer sagte. Es zeige, dass die Zusammenarbeit zwischen der SFL, den Fussball-Clubs und den Behörden gut funktioniere.

Schäfer verwies darauf, dass der nun verurteilte Fan des FC-St. Gallen mit Hilfe von im Stadion des FC Luzern installierten Kameras identifiziert worden sei. KKJPD-Präsident Käser bestätigte Schäfers Befund: Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Behörden sowie dem SFL und den Clubs im Rahmen des Hooligan-Konkordats funktioniere gut, sagte er.

Claudius Schaefer CEO der Swiss Football League SFL, kommuniziert die Beschluesse der Generalversammlung der Swiss Football League SFL, am Freitag, 21. November 2014, in Bern. (KEYSTONE/Lukas Lehmann)
Claudius Schäfer von der SFL ist mit dem Urteil zufrieden.Bild: KEYSTONE

Der harte Kern bleibt hart

Die SFL «hofft, dass das Urteil eine präventive Wirkung hat», wie der Geschäftsführer der Fussballliga weiter sagte. Auch der Chef der bernischen Polizei- und Militärdirektion erhofft sich vom «strengen Urteil» gegen den Hooligan eine «abschreckende Wirkung».

Das Urteil zeige, dass der Wurf eines Pyros schwere Konsequenzen haben könne. «Das Hooligan-Konkordat zwischen den Kantonen ist seit bald zehn Jahren in Kraft und wir haben einige Erfolge erzielt – ausser bei den Pyro», sagte KKJPD-Präsident Käser. «Die bekommen wir einfach nicht in den Griff.»

Oftmals habe ein Pyro-Wurf für den Täter bislang keine Konsequenzen gehabt. Zum einen, weil die Identifizierung der oft vermummten Täter schwierig sei, und zum anderen, weil Hooligans sich gegenseitig kaum anzeigen würden, selbst wenn einer selbst zum Opfer werde.

Ob das Signal des Urteils auch die ganz harten Jungs in der Szene erreichen wird, bezweifelt Käser. «Das Urteil ist ein Schuss vor den Bug», sagte er, «doch der harte Kern der Hooligans wird sich nicht abschrecken lassen.»

Angeklagter am Pranger

Skeptischer nahm Fanarbeit Schweiz das Urteil aus Bellinzona auf. Man nehme das Urteil «zur Kenntnis», hiess es auf der Website des Dachverbandes der Fanarbeitenden.

«Grundsätzlich spricht sich Fanarbeit Schweiz klar gegen den Einsatz von Knallern und Böllern im Umfeld von Fussballspielen aus. Gleichzeitig will sie aber auch festhalten, dass dieser nicht mit dem Einsatz von anderem pyrotechnischem Material gleichgesetzt werden darf.» Die Einzeltäterverfolgung sei zu begrüssen; die Strafe müsse aber verhältnismässig sein.

Das Urteil selbst wollte Fanarbeit Schweiz nicht kommentieren. Die Organisation kritisierte aber die «öffentlichen und medialen Kampagnen gegen den Angeklagten» vor und während des Prozesses. Diese Kampagnen «sind aus Sicht von Fanarbeit Schweiz weder legitim noch zielführend». (sda)

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