Das Bundesgericht hat beschlossen, dass der Mann, der
im März 2011 in Rapperswil einen
Hauswart erschossen hat, zu
Recht zu einer Freiheitsstrafe
von 18 Jahren verurteilt worden, wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt. Es hält die St. Galler Justiz zudem an, eine Verwahrungs-Strafe zu prüfen.
Zu Beurteilung durch das Bundesgerichts kam es wie folgt: Das Kreisgericht
See-Gaster verurteilte den Täter wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Das Kantonsgericht St. Gallen wiederum erkannte
auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin auf Mord und erhöhte die Strafe auf 18 Jahre.
Der heute 60-Jährige erhob gegen seine Verurteilung Beschwerde beim Bundesgericht und forderte einen
Freispruch. Dies weil Augenzeugen und die Tatwaffe fehlten. (rwy)
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