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Notrecht für CS ist aus Sicht des Bundesrates vom Tisch 

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Notrecht für CS ist aus Sicht des Bundesrates vom Tisch 

20.05.2014, 02:14
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Der Bundesrat zeigt sich erleichtert, dass die Credit Suisse eine Einigung mit den US-Behörden erreicht hat und die Regierung damit nicht zu Notrecht greifen muss. Für die Lieferung von Kundendaten verweist der Bundesrat auf das in den USA blockierte Abkommen. 

Die Vereinbarung mit dem US-Justizdepartement erlaube der Credit Suisse, «einen Schlussstrich unter die langjährigen Auseinandersetzungen» zu ziehen, heisst es in einer Mitteilung aus dem Bundeshaus in der Nacht auf Dienstag. Von Bedeutung sei, dass die Einigung keinen Lizenzentzug für die CS vorsehe und die Anwendung von Notrecht «vom Tisch» sei. 

Erleichterung schwingt auch im Verweis mit, die USA müssten den ordentlichen Amtshilfeweg beschreiten, um Kundennamen der CS zu erhalten. Dafür müsse der US-Senat aber die Erweiterung von 2012 zum Doppelbesteuerungsabkommen genehmigen, womit auch Gruppenersuchen möglich würden. Die Schweiz ratifizierte diese Änderung bereits. 

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf will sich am Dienstagmorgen persönlich zur Vereinbarung äussern. (sda) 

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