Wegen seiner filmreifen Flucht aus dem Gefängnis Limmattal muss sich Hassan Kiko heute Freitag erneut vor Gericht verantworten: Er steht vor dem Zürcher Obergericht, weil er eine Gefängnisaufseherin dazu angestiftet hatte, ihn freizulassen. Die beiden sind heute verheiratet.
Kiko hatte beim erstinstanzlichen Prozess am Bezirksgericht Dietikon eingeräumt, dass die Idee zur Flucht von ihm gekommen sei und er die Gefängnisaufseherin mehrmals um Hilfe gebeten habe. Er habe aber keinen Druck auf sie ausgeübt, betonte er.
Kikos Anwalt sprach von einer «romantischen Flucht», die vom syrischen Häftling und der Aufseherin als eine Art «Bonnie und Clyde ohne Maschinengewehre» gemeinsam geplant worden sei.
Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte ihn trotzdem: Kiko erhielt wegen Anstiftung zum Entweichenlassen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten – zusätzlich zu den insgesamt fünfeinhalb Jahren, die er bereits wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen und eines früheren Delikts verbüssen muss. Er akzeptierte das Urteil nicht, weshalb der Fall nun vor Obergericht neu aufgerollt wird.
Die Aufseherin, die inzwischen seine Ehefrau ist und seinen Namen angenommen hat, wurde bereits im Januar wegen Entweichenlassens eines Gefangenen mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten bestraft. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Nach ihrer Flucht aus dem Gefängnis Dietikon setzten sich Kiko und seine Aufseherin mit dem Auto nach Norditalien ab. Wenige Wochen später wurden sie dort verhaftet. (sda)