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Die Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) ist bei der Auswahl ihrer Studierenden wählerisch. Wer einen Studienplatz ergattern will, muss neben einem Strafregisterauszug auch ein ärztliches Zeugnis einreichen. Kandidatinnen und Kandidaten müssen in diesem Attest von ihrem Hausarzt Fragen zu Gewicht, Grösse, Blutdruck, Probleme mit Suchtmitteln, psychotherapeutischen Behandlungen oder Sprachstörungen beantworten lassen. Genau das wurde einer jungen Frau zum Verhängnis, wie die NZZ schreibt.
Die Vertrauensärztin der PH Zürich erklärte dieser einige Wochen später, dass die Hochschule an deren Eignung für den Lehrerberuf zweifle. Grund dafür ist aus dem Attest ersichtlichen Fakt, dass die Frau über Jahre in psychologischer Behandlung war – wie viele Schweizerinnen und Schweizer. Ebenfalls störte sich die PH an dem tiefen Body-Mass-Index-Wert von weniger als 17,5. «Ich empfand das ganze Prozedere als absurd und schikanös», sagt die junge Frau gegenüber der NZZ. «Ich bin körperlich und psychisch gesund, mein Gewicht ist stabil seit Jahren.»
Heinz Rhyn, Rektor der PH Zürich rechtfertigt das Vorgehen mit den Anforderungen an den Lehrerberuf: Man muss psychisch und physisch belastbar sein. «Es geht aber auch um die Vorbildfunktion der angehenden Lehrpersonen.» Untergewichtigkeit kann laut ihm ein Hinweis auf eine Essstörung sein. Das müsse abgeklärt werden.
Die Hochschule hat die Aufnahmekriterien letztes Jahr sogar verschärft. So wird der Leumund auch von Personen überprüft, die bereits in einem anderen Kanton ein Lehrerpatent erworben haben. Der Grund: 2014 filmte ein PH-Student in seinem Praktikum Mädchen beim Umziehen.
Wie der jungen Frau geht es laut der PHZH jährlich 35 bis 60 Personen (je nach Jahr). Dies bei rund 900 geprüften Dossiers. Eine einzige Person wurde in den letzten fünf Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht zugelassen, einer weiteren wurden Auflagen gemacht. Mehrere Kandidaten zogen zudem ihre Anmeldung nach den Abklärungen durch die Vertrauensärztin wieder zurück. Das geschah auch bei mehreren Interessenten, die straffällig geworden waren.
Das Zürcher Verfahren ist ungewöhnlich, wie eine Umfrage bei anderen Hochschulen zeigt.
An der PH Bern sind weder ein ärztliches Attest noch ein Strafregisterauszug nötig. Auch weil im Kanton Bern die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht gegeben sind, wie Monika Pätzmann, Generalsekretärin der Pädagogischen Hochschule Bern, sagt. «Es finden während des Studiums intensive Gespräche mit den Studierenden statt», sagt sie gegenüber der «Berner Zeitung». Die Dozierenden verfügten dabei über viel Erfahrung in Fragen der Berufseignung. Dasselbe treffe auf die Lehrkräfte an den Schulen zu. «Besonders die obligatorischen Praktika geben Aufschluss über die Fähigkeiten der Studierenden.»
Ähnlich tönt es von der Pädagogischen Hochschule Graubünden (PHGR). Auch dort sind Strafregisterauszug und Attest kein Thema. Eine Leumund-Abklärung habe man wieder verworfen. «Wir sind eine ausbildende Institution und keine anstellende», sagt Rektor Gian-Paolo Curcio gegenüber der NZZ. «Damit würde die PHGR über das Ziel hinausschiessen», findet Curcio. Es könne ja auch sein, dass jemand während des Studiums krank oder straffällig werde. In diesen Fällen sei eine Kontrolle mit den erwähnten Massnahmen ohnehin nicht sichergestellt.
Die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) verlangt hingegen einen Strafregisterauszug. Kandidaten werden dann abgelehnt, wenn das Delikt mit der Schule beziehungsweise mit dem späteren Berufsfeld zu tun hatte. Dann also, wenn der Täter für Kinder und Jugendliche eine potenzielle Gefahr darstellt, er den Studienbetrieb stören oder dem Ansehen des Lehrerberufs oder der Schule schaden könnte. (rwy)