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EU plant «Chatkontrolle – das sollten auch Schweizer User wissen

Die EU-Kommission will die Verbreitung von sexuellen Missbrauchsbildern und -videos bekämpfen – und dazu offenbar eine umfassende Überwachung von Messengerdiensten durchsetzen.
Die EU-Kommission will die Verbreitung von sexuellen Missbrauchsbildern und -videos bekämpfen – und dazu offenbar eine umfassende Überwachung von Messengerdiensten durchsetzen.bild: shutterstock
Analyse

EU plant «Chatkontrolle» – warum das (auch) für die Schweiz brandgefährlich ist

Aktivisten und IT-Sicherheitsexperten laufen wegen der Pläne der EU-Kommission Sturm. Der oberste Schweizer Datenschützer spricht von «schwersten Grundrechtseingriffen». Und eine Politikerin hakt beim Bundesrat nach.
11.05.2022, 10:1209.01.2024, 12:20
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«Kinder- oder Datenschutz – was tun im Kampf gegen Kinderpornografie?» Diese Frage taucht seit vergangenem Sonntag vermehrt in deutschsprachigen Medien auf.

Auslöser sind die Pläne der EU-Kommission, den Kampf gegen Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Internet zu verstärken. Und diese Pläne werden immer konkreter.

Was ist los?

Laut diversen Berichten wird die EU-Kommission heute einen Gesetzesentwurf zur «Chatkontrolle» vorstellen.

Das Problem: Wenn sich die Befürchtungen bekannter Europa-Politikerinnen und Politiker, von Menschenrechtsorganisationen und Datenschützern bewahrheiten, soll eine Massenüberwachung von nie dagewesenem Ausmass eingeführt werden.

Betroffen wären alle Bürgerinnen und Bürger der EU – und sehr wahrscheinlich alle Menschen auf dem alten Kontinent. Ihre digitale Kommunikation, die sie mit PCs, Smartphones und anderen Geräten führen, müsste automatisch auf illegale Inhalte überprüft werden. Und dies soll angeblich auch für verschlüsselte Messengerdienste wie Threema, Signal oder auch WhatsApp und Apples iMessage gelten.

Gegen das Vorhaben erwächst auch aus der Schweiz Widerstand, wie die watson-Recherchen zeigen:

«Eine systematische Kontrolle unserer Chatinhalte ist nicht mit unserem Verständnis von Privatsphäre und unseren demokratischen Grundrechten vereinbar!»
Nationalrätin Judith Bellaiche

Was plant die EU genau?

Das wusste die Öffentlichkeit lange nicht, denn die EU-Kommission, allen voran die zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson, setzte auf Geheimhaltung statt Transparenz. Doch dann wurde ein Gesetzesentwurf geleakt.

Nun scheint sich zu bestätigen, wovor unabhängige Fachleute gewarnt haben: Die EU-Kommission wolle Hosting-Provider und Messengerdienste «zum aktiven Aufspüren von Missbrauchsmaterial zwingen», schreibt golem.de in einem aktuellen Artikel. Das umstrittene Vorhaben geht aus einem 135-seitigen Entwurf zur geplanten Chatkontrolle hervor, der dem deutschen Tech-Newsportal vorliegt.

«Demnach sollen die Anbieter verpflichtet werden, Techniken zu installieren und zu betreiben, um die Verbreitung von bekanntem oder neuem Material mit Kindesmissbrauch und der Anwerbung von Kindern zu entdecken. Wie genau diese Detektion umgesetzt werden soll, bleibt jedoch den Anbietern überlassen.»
quelle: golem.de

Das aus User-Sicht grösste Problem: Das EU-Vorhaben wird wohl tatsächlich die grossen amerikanischen Plattform-Betreiber wie Apple, Google oder auch Facebook zu einem umfassenden Client-Side-Scanning (CSS) zwingen.

Falls Anbieter wie Whatsapp oder Signal nicht die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufbrechen wollen, bleibe ihnen de facto nur die Möglichkeit, die Chat-Inhalte bereits vor der Verschlüsselung zu durchforsten, konstatiert golem.de.

Was ist Client-Side-Scanning (CSS)?
Der Begriff bezieht sich auf eine umstrittene Überwachungstechnologie, bei der «lokal» auf den Geräten der betroffenen Personen nach bestimmten illegalen Inhalten gesucht wird. Dieses automatisierte Scannen erfolgt also auf dem Smartphone, Tablet oder PC selbst, und zwar bevor die Daten etwa per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Dritte unkenntlich gemacht werden. Kritiker sprechen bei dem Verfahren auch von Chatkontrolle.

Damit würden sich die Warnungen von Patrick Breyer bestätigen: Die EU plane nicht weniger als die Abschaffung des Digitalen Briefgeheimnisses, hatte der Europaabgeordnete der deutschen Piratenpartei schon 2021 gewarnt.

Zur Erinnerung: 2021 war Apple scheinbar auf eigene Initiative hin vorgeprescht mit der Idee des Client-Side-Scanning – und musste nach massiven weltweiten Protesten zurückkrebsen. Die im vergangenen Sommer überraschend angekündigte Lancierung eines Kinderporno-Scanners wurde auf einen unbestimmten späteren Zeitpunkt verschoben.

Die deutsche Digitale Gesellschaft schreibt nun:

«Die Pläne der EU-Kommission würden den flächendeckenden Einsatz umfassender Überwachungs- und Kontrolltechnologien voraussetzen – in einem Masse, wie es in Europa bislang kaum zu denken war.»

Dass ein solches Vorhaben auf massive Kritik stossen wird, ist absehbar. Für heute Mittwoch, den 11. Mai, sei um 14 Uhr bereits eine «kleine Protestaktion» vor der Vertretung der EU-Kommission in Berlin geplant, berichtet golem.de.

Warum ist die Chatkontrolle brandgefährlich?

«Alle deine Chats und E-Mails werden automatisch auf verdächtige Inhalte durchsucht. Nichts ist mehr vertraulich oder geheim. Kein Gericht muss diese Durchsuchung anordnen. Sie passiert immer und automatisch.»
Patrick Breyer, Europaabgeordneter

Renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, unter ihnen Koryphäen wie der Kryptologie-Experte Bruce Schneier und die EPFL-Professorin Carmela Troncoso, warnen, dass CSS von Haus aus ernsthafte Sicherheits- und Datenschutzrisiken für die gesamte Gesellschaft schaffe. Im Oktober 2021 haben sie eine 46-seitige Studie dazu veröffentlicht.

Die Unterstützung, die CSS für die Strafverfolgung leiste, sei «bestenfalls problematisch», so die Fachleute. Es gebe mehrere Möglichkeiten, wie clientseitiges Scannen fehlschlagen, umgangen und missbraucht werden könne.

Die Digitale Gesellschaft Schweiz hat bereits wiederholt auf die Problematik einer solchen digitalen Massenüberwachung hingewiesen. Rechtsanwalt Martin Steiger, Sprecher der NGO, findet auf Anfrage deutliche Worte:

«‹Chat Control› wäre das Ende von privater, sicherer und vertrauenswürdiger Kommunikation in Europa. Es gäbe bei der gesamten Kommunikation keine Privatsphäre mehr. Wir alle würden noch stärker ohne Anlass und Verdacht unter Massenüberwachung gesetzt.»

Als Digitale Gesellschaft kämpfe man gegen solche Massenüberwachung, erklärt Steiger, dies zum Beispiel mit den Beschwerden gegen die sogenannte Kabelaufklärung (digitale Überwachung durch den Schweizer Nachrichtendienst NDB) und die Vorratsdatenspeicherung durch Provider.

Steiger, der mit seiner Anwaltskanzlei auf Recht im digitalen Raum spezialisiert ist, gibt zu bedenken, dass auch hierzulande entsprechende Schritte drohten. Der rechtliche Rahmen für eine solche «Chatkontrolle» könnte mit der neuen Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) geschaffen werden. Für die revidierte VÜPF, wo gerade die Vernehmlassung laufe, sei vorgesehen, dass Anbieter die Verschlüsselung entfernen müssen.

Der erfahrene Jurist warnt:

«Je nach Interpretation dieser Bestimmung könnte man eine Pflicht von Anbietern wie Threema oder ProtonMail ableiten, dass sie alle Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer unverschlüsselt an schweizerische Sicherheitsbehörden liefern müssen.»

Wie reagiert der Bundesrat?

Die Nationalrätin Judith Bellaiche (Grünliberale, Zürich) will mit einem parlamentarischen Vorstoss herausfinden, wie die Schweizer Landesregierung zu den fragwürdigen EU-Plänen steht.

Anfang Woche hat die Politikerin, die hauptberuflich als Geschäftsführerin für den IT-Branchenverband SWICO tätig ist, eine Interpellation eingereicht und fordert den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:

  • «Inwiefern wären Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz von diesem EU-Gesetz betroffen?
  • Inwiefern wären Messengerdienste und andere Anbieter von elektronischen Kommunikationsmitteln in der Schweiz von dieser Verpflichtung betroffen?
  • Ist die vorgesehene Chatkontrolle mit dem schweizerischen Datenschutzverständnis und insbesondere mit unseren demokratischen Grundrechten vereinbar?
  • Stellt eine solche Massenüberwachung von Menschen in der Schweiz einen verhältnismässigen Eingriff in unsere Freiheitsrechte zur Verfolgung des Ziels dar?
  • Könnte eine Aufhebung der verschlüsselten Kommunikation neue Probleme aufwerfen, etwa die Durchsuchung nach anderen Inhalten als Kindesmissbrauch oder die Schaffung von technischen Sicherheitslücken?»

Zur Motivation für ihren Vorstoss schreibt die Politikerin, «unter dem Titel des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch» plane die EU-Kommission schon seit geraumer Zeit die Einführung einer Chatkontrolle. Diese bezwecke die systematische Massenüberwachung von privaten Nachrichten nach einschlägigem Inhalt von Kindesmissbrauch.

«Dabei werden alle Anbieter von E-Mail-, Messenger- oder sonstiger Kommunikationsdienste verpflichtet, vollautomatisiert und flächendeckend nach verdächtigen Nachrichten zu suchen und diese an die Behörden zu melden. Diese Verpflichtung kann die Entschlüsselung von verschlüsselten Nachrichten oder die direkte Durchsuchung der Endgeräte mit sich bringen.»
Judith Bellaiche, Nationalrätin

Und weiter:

«So legitim der Zweck erscheinen mag, so fundamental sind die Fragen im Umgang mit unserer Privatsphäre, unserem Datenschutz und letztlich unseren Grundrechten, die das Mittel aufwirft.»

Nun müsse der Bundesrat diese Fragen beantworten, normalerweise bis zur nächsten Session, «in diesem Fall voraussichtlich bis zur Herbstsession», erklärt die Politikerin.

Das Parlament könne keine Vorstösse direkt an den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) richten, weil dieser völlig unabhängig sei – der Bundesrat sollte ihn in Hinblick auf die Beantwortung der Fragen aber konsultieren.

Was sagt der oberste Datenschützer?

Auf Anfrage von watson teilt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Adrian Lobsiger, mit, dass er zurzeit über keine verlässlichen Angaben über den Inhalt und den Zeitplan der geplanten Vorlage der EU-Kommission verfüge.

Der oberste Datenschützer des Landes steht aber «der anlasslosen Überwachung der Individualkommunikation der Bevölkerung im Allgemeinen und der Chatkontrolle im Besonderen kritisch gegenüber», wie seine Sprecherin Daniela Wittwer betont. Und zwar aus folgenden Gründen:

  • Die damit verbundene systematische Durchsuchung von intimsten Privatinformationen, welche die Bevölkerung auf ihren Smartphones oder Tablets bearbeitet, stelle «einen schwerstwiegenden Eingriff in die verfassungsmässig geschützten Grundrechte auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung dar», der sich nach Auffassung des Beauftragten durch sicherheits- und kriminalpolizeiliche Interessen nicht rechtfertigen lasse.
  • «Wichtige, aber nicht grundrechtlich begründete Anliegen wie die Verhinderung von Pädokriminalität oder der Schutz von Jugendlichen und Kindern» dürften nicht «zu einer Aushöhlung des privaten und selbstbestimmten Lebens aller Userinnen und User von Messengerdiensten führen», indem diese laut EDÖB «unter einen Generalverdacht gestellt und einer Dauerüberwachung sowie einem Selbstbelastungszwang unterworfen werden».

«Schwerste Grundrechtseingriffe» wie die Chat-Überwachung seien aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich und bedürften in der Schweiz auf jeden Fall einer formell-gesetzlichen Grundlage im Sinne eines referendumsunterworfenen Gesetzes, hält der EDÖB in seiner Stellungnahme fest.

«Chatkontrollen dürften gegenüber Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz weder gestützt auf fremdes Recht vorgenommen, noch von schweizerischen Behörden zum Nachteil der Schweizer Bevölkerung verwendet werden.»
Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter.

Quellen

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194 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Big Brother
11.05.2022 10:51registriert März 2022
Mangels Kompetenz wird der Bundesrat diese Interpellation eh nicht beantworten können.
Aber die Schweiz ist seit der Einführung des BÜPF 2018 eh schon einige Schritte weiter als die EU und das VÜPF wäre für die Schlapphüte in ihren feuchten Träumen einfach noch die Tüpfelchen auf dem Ü.
Rechtswidrige Handlungen im Netz gehören juristisch verfolgt und unterliegen wie alles andere der Rechtsstaatlichkeit und da gilt vorrangig erst mal die Unschuldsvermutung.
Erstmal sollte man mal bei der Medienkompetenz der Kinder und der Eltern anfangen, bevor man eine Totalüberwachung aller in Erwägung zieht.
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Retiru
11.05.2022 10:22registriert Januar 2017
Ein weiterer Meilenstein für Big Brother.
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Johngolf
11.05.2022 10:29registriert März 2022
Wie in China totale Überwachung!
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