Auch wenn du am Wetter und seinen Folgen wenig ändern kannst: Du musst dafür gerade stehen, wenn du auf deinem Arbeitsweg stecken bleibst – sei dies wegen eines umgestürzten Baumes, eines gesperrten Tunnels oder eben wegen einer Überschwemmung.
Da das Gesetz keine Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin bei einem blockierten Arbeitsweg verankert, wirst du die verpasste Zeit nacharbeiten oder auf den entsprechenden Lohn verzichten müssen.
Eine fristlose Entlassung brauchst du jedoch nicht zu befürchten: Zwar liegt der Arbeitsweg in deiner Verantwortung, aber für das Zuspätkommen aufgrund der überschwemmten Autobahn trägst du keine Schuld im Sinne des Obligationenrechts. Und ein Gericht darf «in keinem Fall die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung als wichtigen Grund», der Voraussetzung für die fristlose Entlassung ist, anerkennen.
Hast du es trotz aller Widrigkeiten pünktlich zum Arbeitsplatz geschafft, dein Chef steckt aber auf der überschwemmten Autobahn fest und du kannst ohne ihn nicht zu arbeiten beginnen, dann darfst du dir einen Kaffee genehmigen und die Arbeitszeit aufschreiben. Denn in diesem Fall befindet sich die Arbeitgeberin im Annahmeverzug und muss dir für die wegen deines blockierten Chefs verpasste Arbeitszeit den Lohn zahlen.
Nicht auf deinen Lohn verzichten musst du auch dann, wenn du dich auf einer Dienstreise befindest, während die Wassermassen ein Fortkommen verhindern. Denn hier gilt der Arbeitsweg als Arbeitszeit, welche dir deine Arbeitgeberin vergüten muss.
Was nun, wenn du wegen der Überschwemmung in einen Unfall verwickelt sowie verletzt wurdest und deswegen zu spät oder nicht zur Arbeit erscheinst? Dann hast du zumindest etwas Glück im Unglück. Denn hier liegt der Ausfallgrund in deiner Person, wofür wiederum deine Arbeitgeberin die Verantwortung übernehmen und 80% des Lohns für eine beschränkte Zeit weiterzahlen muss. Ab dem dritten Tag springt die Unfallversicherung ein und zahlt ein Taggeld aus.
Bei uns gibt es in solchen Fällen keine Probleme, solange man die Überschwemmung nicht selbst gemacht hat...