EU-Gericht ebnet Weg für Veto-Recht gegen Freihandelsabkommen

EU-Gericht ebnet Weg für Veto-Recht gegen Freihandelsabkommen

16.05.2017, 10:28

Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat den Weg für ein Veto-Recht nationaler Parlamente gegen Freihandelsabkommen der EU geebnet. Laut den EU-Richtern fallen Verträge wie der mit Singapur nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen.

Die Entscheidung des EuGH am Dienstag in Luxemburg gilt als schwerer Rückschlag für die EU-Kommission von Jean-Claude Juncker. Die Brüsseler Behörde hatte die Position vertreten, dass nach EU-Recht lediglich eine Mitwirkung des EU-Parlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten am Abschluss der Freihandelsabkommen vorgesehen ist.

Sie befürchtet, dass die europäische Handelspolitik lahmgelegt werden könnte, wenn nicht nur das EU-Parlament sondern auch Parlamente in Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Theoretisch würde nämlich bereits das Nein eines nationalen Parlaments genügen, um ein Freihandelsprojekt zu stoppen.

Als Paradebeispiel gilt das Drama um das europäisch-kanadische Freihandelsabkommens Ceta, das die EU-Kommission auf politischen Druck hin als ein solches eingestuft hatte, das der Zustimmung nationaler Parlamente bedarf.

Der Vertrag konnte im vergangenen Herbst erst nach einer Hängepartie unterzeichnet werden, weil die Führung der belgischen Wallonie die Signatur des Abkommens zeitweise blockierte. Für die EU war das international eine Blamage. (sda/dpa)

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