Keine neuen Regeln für Online-Beherbergungsplattformen

Keine neuen Regeln für Online-Beherbergungsplattformen

15.11.2017, 13:16

Die geltenden Bundesgesetze für Online-Beherbergungsplattformen wie Airbnb sind ausreichend. Zu dieser Ansicht gelangte ein Bericht im Auftrag des Bundesrats. Anpassungen seien einzig beim Mietrecht nötig.

Einen Revisionsbedarf gebe es beim mietrechtlichen Ferienwohnungsbegriff sowie bei den Modalitäten, die für die Zustimmung zur Untermietung nötig seien, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sei deshalb damit beauftragt worden, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche diese Punkte abdecke.

Konkret geht es um das Verhältnis zwischen Mietern und Untermietern auf einer Online-Beherbergungsplattform. Letztere sollen mehr Rechte erhalten als bislang, sagte Cipriano Alvarez, Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) auf Anfrage.

Ausserdem solle einem Mieter die Untermiete rechtlich erleichtert werden. Bislang sei es bei jeder einzelnen kurzzeitigen Untermiete nötig gewesen, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen - nicht immer sei dies auch eingehalten worden, so Alvarez. Neu soll es möglich sein, eine längere Zustimmung einzuholen.

Verdrängung nicht thematisiert

Die Nachfrage nach Online-Plattformen, allen voran Airbnb, sei in den letzten Jahren stark gestiegen, so der Bundesrat. Dies habe zahlreiche «regulatorische Fragen» aufgeworfen.

Ausser bei der Revision des Mietrechts sieht der Bundesrat jedoch keinen Handlungsbedarf. Verdrängungseffekte auf dem Wohnungsmarkt seien mit dem aktuellen Bericht nicht untersucht worden, sagte Alvarez weiter. Das Problem liege aber vor. Hier stünden auch Kantone und Städte in der Verantwortung.

Der Bundesrat hatte mit dem Bericht auf ein Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates geantwortet. Bereits im Januar hatte der Bundesrat einen Prüfauftrag zum Mietrecht im Zusammenhang mit der Untervermietung über Online-Plattformen in Auftrag gegeben. (sda)

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