Es ist der erste Lichtblick seit langem: 2019 sollen Krankenkassenprämien weniger schmerzhaft aufschlagen als in den Jahren zuvor – im Durchschnitt um 1.2 Prozent. Allerdings ist der moderate Anstieg auch auf eine neue Berechnungsmethode des Bundes zurückzuführen. Und am Fakt, dass die Prämien schneller steigen als die Einkommen der meisten Haushalte des Landes, ändert sich nichts.
Immerhin hat Anspruch auf eine Prämienverbilligung, wer in «bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» lebt. Doch trotz steigender Prämien konnten Zehntausende Personen in den vergangenen Jahren plötzlich keine Verbilligungen mehr beziehen. Denn viele Kantone sanieren ihren Finanzhaushalt auf deren Kosten.
Die SP will den steigenden Krankenkassenprämien eine Obergrenze von zehn Prozent des Einkommens setzen. Anfang Dezember wird sie an einem Parteitag entscheiden, ob sie definitiv eine Volksinitiative mit dieser Forderung lanciert. Im Kanton Baselland können die Stimmbürger bereits am Sonntag in einer Woche über eine entsprechende SP-Initiative abstimmen.
Diese Woche nun hat der Abstimmungskampf eine neue Dynamik bekommen: Die «Basellandschaftliche Zeitung» veröffentlichte brisante Zahlen aus einem Monitoring des Bundesamts für Gesundheit (BAG), das eigentlich erst im Dezember hätte erscheinen sollen.
Ein Auszug des Monitorings, den das Forschungsbüro Ecoplan erstellt hat, zeigt: Der Effekt der Verbilligungen schwindet, die Ausgaben für Prämien machen einen immer höheren Anteil des verfügbaren Einkommens von Herrn und Frau Schweizer aus. Der Schnitt aller Kantone liegt bei 14 Prozent.
Nur alle paar Jahre erscheint das Monitoring. Die letzte Ausgabe bezog sich auf das Jahr 2014, damals lag die Belastung durch Krankenkassenprämien durchschnittlich noch bei 11 Prozent.
Ausgerechnet im Kanton Baselland ist die Belastung für Prämienzahler gemäss der neusten Studie am höchsten. Nur noch im Kanton Jura wird so viel vom verfügbaren Einkommen durch Prämien aufgefressen – nach Abzug der individuellen Prämienverbilligung, versteht sich. 18 Prozent beträgt die Belastung der Baselbieterinnen und Baselbieter im Mittelwert über sieben sogenannte Modellhaushalte.
Keineswegs besser präsentiert sich die Lage in anderen Kantonen. Geht es nach dem Ziel des Bundesrats, sollte eigentlich kein Haushalt mehr als 8 Prozent des steuerbaren Einkommens für die Grundversicherung ausgeben müssen.
Doch einzig Zug bleibt bei einem Mittelwert von 7 Prozent knapp unter dieser Vorgabe. Diese Position hält der Zentralschweizer Kanton über alle Haushaltstypen hinweg, von «Rentner alleinstehend» bis zu «Familie mit einem Kind» und einem «jungen Erwachsenen in Ausbildung».
Vergleichsweise tief ist die Prämienlast in den Kantonen Graubünden, Obwalden, Schwyz und Nidwalden. Zu den Schlusslichtern zählen neben Baselland und dem Jura auch Genf, Neuenburg und Bern. Die verbleibende Prämienbelastung beträgt in diesen Kantonen bei manchen Modellhaushalten mehr als 20 Prozent.
Die Aufteilung in Modellhaushalte ist nötig, weil Prämienverbilligungen der Kantone ganz unterschiedlich wirken – je nachdem, wie ein Haushalt zusammengesetzt ist. Bisweilen ist die Prämienbelastung in einem Kanton mehr als dreimal so hoch wie in einem anderen, wie die folgenden Erkenntnisse des Monitorings auch zeigen:
Die verbleibende Prämienbelastung lässt zwar keine direkten Schlüsse zur Höhe einer Auszahlung zu. Doch bemerkenswert ist, wie unterschiedlich die Ausgabenfreudigkeit der Kantone bei den Prämienverbilligungen ist. Der eher strukturschwache Kanton Graubünden gibt durchschnittlich 4909 Franken an individuellen Prämienverbilligungen, ähnlich hoch sind die Ausgaben im strukturstarken Kanton Zug mit 4676 Franken. Schweizweit sind es im Mittel 2653 Franken.
Am tiefsten fallen die Auszahlungen mit 558 Franken in Appenzell-Innerrhoden und mit 974 Franken im Wallis aus. In diesen Kantonen haben jeweils mehrere Modellhaushalte keinen Anspruch auf Verbilligungen.
Das Monitoring teilt die Kantone schliesslich in vier Gruppen ein. Nicht nur in solche mit tiefer oder hoher Prämienbelastung, sondern auch danach, ob die individuelle Prämienverbilligung eine starke oder geringe Wirkung entfaltet. Diese Einteilung verdeutlicht: Ohne starke Verbilligung würden Kantone mit hoher Prämienbelastung, namentlich Bern, Basel-Stadt, Genf und Zürich, in der Rangliste der Prämienbelastung an das untere Ende rutschen. (aargauerzeitung.ch)