20 Jahre Gefängnis für Vater, der in Renens VD sein Kind erstach

Kaltblütiger Mord

20 Jahre Gefängnis für Vater, der in Renens VD sein Kind erstach

29.09.2014, 13:4329.09.2014, 13:48

Das Strafgericht Lausanne hat einen Mann, der im Juni 2013 in Renens VD sein elf Monate altes Kind erstochen hatte, am Montag wegen Mordes zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Verurteilte akzeptiert die Strafe und wird keinen Rekurs einreichen, wie sein Anwalt bekannt gab.

Das Gericht wertete die Schuld des Angeklagten als sehr schwerwiegend. Der kaltblütige Mord eines elfmonatigen Babys sei «schrecklich», sagte der Gerichtspräsident. Der Vater habe egoistisch gehandelt in einem Ausmass, das selten erreicht werde.

Er habe ein verletzliches Wesen auf grauenvolle Art und Weise umgebracht, sagte der Richter. Der 29-jährige Kongolese lebte getrennt von der Mutter des gemeinsamen Kindes. Die 26-jährige Portugiesin wohnte in Neuenburg. Anfang Juni 2013 hatte der Angeklagte die Frau brutal verprügelt.

In Wohnung verschanzt

Am 22. Juni traf sich der Mann mit der Frau in Neuenburg. Er nahm seinen Sohn in den Arm und zwang die Frau unter Bedrohung mit einem Messer, ihn mit dem Auto nach Renens VD zu fahren. Dort verschanzte sich der Vater mit dem Kind in der Wohnung.

Nach über dreieinhalb Stunden Verhandlungsversuchen beschloss die Polizei, die Wohnung zu stürmen. Während dieses Polizeieinsatzes brachte der Vater seinen Sohn mit einem Messer um. Danach versuchte er, sich selbst das Leben zu nehmen. Allerdings verletzte er sich nur oberflächlich.

Wenig mildernde Umstände

Ein psychiatrisches Gutachten hatte dem Angeklagte ein intellektuell tiefes Niveau attestiert. Zudem wurden ihm Narzissmus und eine Anpassungsstörung bescheinigt. Diese führte zu einer leichten Reduktion seiner Schuldfähigkeit. Für das Gericht blieb dies der einzige mildernde Umstand.

Das Gericht übertraf mit der Verurteilung den Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert hatte. Der Anwalt der Mutter verlangte eine lebenslange Freiheitsstrafe. (sda)

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