Bei Scheidungen sollen nicht erwerbstätige Ehegatten – in der Praxis mehrheitlich Frauen – mit Blick auf die Altersvorsorge bessergestellt werden. Die Rechtskommission des Ständerates befürwortet neue Regeln beim Vorsorgeausgleich.
Die Reform soll Benachteiligungen von nicht erwerbstätigen Ehegatten im Falle einer Scheidung beseitigen. Benachteiligt sind heute nicht erwerbstätige Frauen oder Männer, die über keine genügende eigene berufliche Vorsorge verfügen, weil sie den Haushalt besorgten und die Kinder betreuten.
Künftig soll die Vorsorge auch dann hälftig geteilt werden, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung bereits eine Rente bezieht. Den Eheleuten wäre aber freigestellt, sich auf ein anderes Teilungsverhältnis zu einigen oder auf den Vorsorgeausgleich ganz oder teilweise zu verzichten, wenn dadurch eine angemessene Vorsorge nicht in Frage gestellt wird.(whr/sda)