Fabrice A. bestreitet Tötungsabsicht in Adeline-Prozess

Fabrice A. bestreitet Tötungsabsicht in Adeline-Prozess

03.10.2016, 20:48

Zum Auftakt des Prozesses um die Tötung der Genfer Sozialtherapeutin Adeline hat der Angeklagte am Montag die Tötungsabsicht bestritten. Seiner Darstellung nach handelte es sich um eine «Flucht, die aus dem Ruder lief».

Die kaltblütige Bluttat vom 12. September 2013 hatte die Schweiz erschüttert: Ein wegen zwei Vergewaltigungen zu 20 Jahren Gefängnis verurteilter Häftling wurde alleine mit einer Sozialtherapeutin auf einen Freigang gelassen. In einem Wald brachte er sie um.

Drei Jahre nach dem Tötungsdelikt stand der geständige Täter Fabrice A. - ein 42-jähriger Doppelbürger der Schweiz und Frankreichs - am Montag vor Gericht. Er erschien in einem grauen Sennen-Hemd, grünen Hosen, Badelatschen und kurz geschorenen Haaren.

Der grosse Saal des Genfer «Palais de Justice» war bis auf den letzten Platz besetzt. Alle wurden vor dem Eintritt durchsucht und mussten Metallschranken wie am Flughafen durchqueren.

Auch die Eltern der getöteten 34-jährigen Frau sowie ihr Lebenspartner wohnten dem Prozess bei. Sie mussten sich dabei einiges anhören. «Nicht das Töten verlieh mir das Hochgefühl, sondern das Gefühl der Macht, es tun zu können», gab Fabrice A. zu Protokoll.

Flucht aus dem Ruder gelaufen

Er sprach so offen über seine Gefühlslagen, wie das Straftäter vor Gericht selten tun. Als Adeline bereits an einen Baum gefesselt war, habe er selbst Angst vor dem Messer in seiner Hand gehabt. Angst davor, was er damit tun würde.

Von den Vorgängen im September 2013 lieferte er am Montag seine eigene Version ab. Er habe keine Bluttat geplant, sondern nur flüchten wollen, sagte Fabrice A. vor Gericht. Dann sei seine Flucht jedoch aus dem Ruder gelaufen.

Den Tag hatte er lange vorbereitet. Der Häftling stellte vom Waadtländer Gefängnis Bochuz VD aus einen Antrag, in das auf Resozialisierung spezialisierte Zentrum «La Pâquerette» im Genfer Gefängnis Champ-Dollon verlegt zu werden.

Dort lebten die Häftlinge in einer Therapiegemeinschaft und genossen mehr Freiheit als in anderen Strafanstalten. Er arbeitete auf einen Freigang zur Reittherapie hin, suchte sich das Zentrum selber aus und auch die Sozialtherapeutin, die ihn begleiten sollte: Adeline.

Minutiöse Planung

Vom Basler Tourismusbüro liess er sich Karten zuschicken, um einen unbewachten Grenzübergang nach Deutschland zu finden. Sein eigentliches Ziel war Polen, wo er seine Ex-Freundin aufsuchen wollte.

Neben dem Freigang für die Reittherapie wird ihm auch der Kauf eines Hufkratzers bewilligt. Am 12. September schaffte es Fabrice A. jedoch, den Plan des Freigangs zu ändern und Adeline dazu zu bewegen, zuerst in den Waffenladen zu fahren.

Er habe gewusst, dass er sie von den Sozialtherapeuten am besten manipulieren könne, sagte der Angeklagte dazu. Er kaufte sich nicht den bewilligten Hufkratzer, sondern ein grösseres Messer, das er zuvor telefonisch reserviert hatte.

In der Nähe des Reitzentrums liess er Adeline im Wald anhalten und bekam es gemäss eigenen Angaben mit der Angst zu tun, weil seine Therapeutin auf ihrem Handy herumdrückte. Darauf habe er sie mit dem gekauften Messer bedroht.

«Braveheart»-Szene in Endlosschlaufe

Fabrice A. fesselte sie an einen Baum und schnitt ihr die Kehle durch. Für eine Planung dieser Tat gibt es viele Indizien. So sah sich der Angeklagte in der Zelle eine Szene aus dem Film «Braveheart» immer wieder an, in der eine Frau ebenfalls die Kehle durchgeschnitten wurde.

Dennoch wies er den Vorwurf des Vorsatzes immer wieder zurück. Auf die Frage, warum er nicht einfach geflüchtet sei, ohne sie zu töten, gab er an, dass er zum Tatzeitpunkt keinen klaren Kopf mehr gehabt habe.

Er flüchtete mit dem Dienstagwagen der Sozialtherapeutin bis nach Polen, wo er seine Ex-Freundin nicht auffinden konnte und nach drei Tagen an der deutsch-polnischen Grenze festgenommen wurde. Nach seiner Auslieferung in die Schweiz droht ihm die Höchststrafe.

Darüber zeigte er sich jedoch gelassen. Jegliche Strafe sei nicht schwerer zu ertragen als sein Gewissen seit dieser Tat. Die lebenslängliche Verwahrung bezeichnete er als «nicht schlecht, falls sie mich von meiner Störung befreien kann».

In den zwei Prozesswochen muss er sich wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls verantworten. (sda)

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