«Ich habe den wichtigsten Job der Welt», sagt die Hausfrau Nicole Morf. Sie ist 50 Jahre alt und wohnt im Zürcher Oberland. Als das erste ihrer drei Kinder vor zwanzig Jahren auf die Welt kam, hängte sie ihren Job als selbstständige Grafikerin an den Nagel. «Ich habe mit meinem Mann Berechnungen gemacht und wir sind zum Schluss gekommen, dass es sich für mich nicht lohnt, Teilzeit weiterzuarbeiten.» Zudem wollten sie ganz bewusst ihre Kinder nicht fremdbetreuen lassen.
Morf ist eine klassische Hausfrau und überzeugt, dass sie einen grossen gesellschaftlichen Beitrag leistet, der nur wenig Anerkennung erhält. So scheint Morfs Lebensweise ein Auslaufmodell zu sein. Hausfrauen und Hausmänner machten 2020 nur noch 2.7 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus, rund 60 Prozent weniger als noch im Jahr 2000. Das zeigt die neue Arbeitskräfteerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS).
Im Frühling hat das Bundesgericht dieser Realität Rechnung getragen und fünf Leiturteile gefällt, welche die Stellung von Hausfrauen schwächt. Demnach ist eine Ehe nicht mehr automatisch lebensprägend, wenn sie zehn Jahre gedauert hat oder ein Kind aus ihr hervorgegangen ist. Künftig müssen geschiedene Frauen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst verdienen.
Auch einer über 45-jährigen Hausfrau wird zugemutet, nach einer Scheidung wieder ins Berufsleben einsteigen zu können. Die Leiturteile des Bundesgerichts, die von fünf Männer-Richtern gefällt wurden, haben eine emotionale Debatte ausgelöst. Viele Frauen, die zu Hause geblieben sind und sich jahrelang um die Kinder oder die betagten Eltern gekümmert haben, sehen rot. Morf sagt:
Es brauche eine Hausfrauen-Gewerkschaft, so Morf. Sie kritisiert, dass die Arbeit, die gerade von Frauen im Haushalt und bei der Kindererziehung geleistet wird, weder bezahlt werde noch jene Anerkennung und Relevanz erhalte, die sie verdiene.
So stellt sich die Frage: Sterben die Hausfrauen und Hausmänner in der Schweiz bald aus? Und wie würde ein modernes Familienrecht aussehen, das keine neuen Ungleichheiten schafft? Denn es ist auch eine Tatsache, dass Frauen heute den grössten Teil der unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit übernehmen, selbst wenn sie gleichzeitig noch erwerbstätig sind.
Das Familienrecht sieht heute eigentlich vor, dass beide Elternteile die Kinder betreuen können. Die Grundlagen für eine Teilung der Elternaufgabe sind also grundsätzlich gelegt. Damit es aber auch wirklich gelebt werden kann, muss ein grosser Teil der übrigen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Jrene Vogel ist Scheidungsanwältin. Sie zählt verschiedene Kriterien auf: «Männer müssen eine gleiche Möglichkeit zu Teilzeitarbeit wie Frauen haben, ohne dass ihre Karrierechancen dadurch eingeschränkt werden.» Es müsse für alle, auch für begütertere Familien, bezahlbare Kinderbetreuungsplätze geben. Frauen müssten die Verantwortung für ihren eigenen Lebensunterhalt übernehmen und ihre Berufswahl danach ausrichten, dass sie bis zur eigenen Pensionierung etwas zum eigenen Lebensunterhalt beitragen können. Vogel sagt:
Zudem müsste der Koordinationsabzug bei der zweiten Säule fallen oder automatisch für ein Teilzeitpensum angepasst werden, damit Teilzeitarbeit nicht zu grosse Einbussen in der Altersvorsorge verursache. «Dann muss die zweite Säule wieder so ausgestaltet werden, dass die aktive Bevölkerung nicht mehr die überhöhten Renten der Pensionierten bezahlen muss.» Und weiter: Die Heiratsstrafe bei der Steuer müsse abgeschafft werden und bei der AHV müssten sowohl Witwenrenten als auch die Plafonierung der Ehegattenrente, wenn beide gearbeitet haben, diskutiert werden. «Es müssen allenfalls auch harte Entscheidungen gefällt werden.»
Derweil, so die Tendenz, sollen Konkubinatspaare rechtlich besser abgesichert werden, während man den Schutz von Frauen in der Ehe zurückfährt. Andrea Büchler, Rechtsprofessorin an der Universität Zürich, sagt: «Ein modernes Familienrecht soll zivilstandsunabhängig sein.» Es gehe vor allem darum, die Vor- und Nachteile auszugleichen, die aus einer bestimmten vereinbarten Arbeitsteilung entstünden, die in aller Regel mit der Kinderbetreuung zusammenhänge.
Zu diesem Thema hat SP-Nationalrätin Min Li Marti einen Vorstoss eingereicht, der die Stellung der faktischen Lebenspartnerschaften verbessern möchte. Auf Anfrage sagt Marti: «Es geht mir im Wesentlichen um die Vermeidung von Härtefällen und nicht um eine vollkommene Gleichstellung von Ehe und Konkubinat.» Sie liefert ein Beispiel aus dem Erbrecht: «Eine Frau, die in einer Lebenspartnerschaft ihren Partner am Ende seines Lebens gepflegt und die Erwerbstätigkeit reduziert hat, geht unter Umständen leer aus und muss zur Sozialhilfe, obwohl im Erbe genügend Geld vorhanden wäre.»
Jrene Vogel macht allerdings geltend, dass eine Angleichung des Konkubinats an das Eherecht nur neue Ungleichheiten schaffe. «Es gibt ja auch hin und wieder Frauen, welche ohne ein Zusammenleben mit einem Mann Kinder bekommen.» Sie wären dann die neuen Diskriminierten. Abgesehen davon hätten Konkubinatspaare immer die Möglichkeit, sich auch für die Ehe zu entscheiden mit allen Vor- und Nachteilen. Vogel sagt:
Das ideale Umfeld, um eine Familie zu gründen – ob verheiratet oder unverheiratet –, sollte es beiden Partnern ermöglichen, ihre berufliche Tätigkeit mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren. Jedoch sollte jeder vorwiegend für seinen eigenen Unterhalt und seine Altersvorsorge zuständig bleiben. «Damit will ich aber nicht sagen, dass die heute vorgesehenen Kompensationen wie Betreuungsunterhalt, AHV-Splitting, BVG-Teilung abgeschafft werden sollen», sagt Vogel.
Das sei ein guter Ausgleich, weil ja während des Zusammenlebens und solange die Kinder klein sind, Aufgaben geteilt werden und die Beiträge an die Gemeinschaft gleichwertig sein sollen. «Aber damit dies funktioniert, muss gesellschaftlich und gesetzgeberisch, wo halt uns ‹Alten› auch etwas genommen wird, ohne ideologische Scheuklappen noch viel Arbeit geleistet werden.» (bzbasel.ch)
Ich habe schon ein paar solcher Rechnungen bei Freunden gesehen und war immer sehr erstaunt, was da alle nicht berücksichtigt wurde. Mag sein das es wirklich solche Fälle gibt wo es sich wirtschaftlich nicht lohnt, mMn ist das meistens aber falsch. Wobei ich natürlich den Punkt verstehe, wenn man die Kids nicht fremndbetreuen lassen möchte.
Wenn man sich 100% finanzielle von einer Person abhängig macht, ist sich bewusst, dass 40% der Ehen und analog Partnerschaften im Verlauf eines Lebens in die Brüche gehen 🤷🏻♀️🤷🏽.