Junge sollen in Neuenburg auf Wunsch ab 16 stimmen dürfen

Junge sollen in Neuenburg auf Wunsch ab 16 stimmen dürfen

14.11.2016, 15:48

Im Kanton Neuenburg sollen Jugendliche auf ausdrücklichen Wunsch bereits ab 16 Jahren abstimmen können. 7500 Personen haben eine entsprechende kantonale Initiative unterzeichnet. Sie wurde am Montag eingereicht.

Die Neuenburger Initiative will das Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren auf kommunaler und kantonaler Ebene einführen. Die jungen Leute müssten sich in ihrer Gemeinde aber ausdrücklich im Stimmregister eintragen lassen, um das Abstimmungsmaterial zu erhalten.

Dieses Element Stimmrecht 16 mit dem Zusatz «auf Wunsch» dürfte viele zögerliche und skeptische Bürgerinnen und Bürger überzeugt haben, die Initiative zu unterschreiben, sagte Mireille Tissot-Daguette von den Neuenburger Grünliberalen.

Damit könnten die Jugendlichen einen persönlichen Beweis erbringen, dass sie Verantwortung übernehmen wollten und sich für die öffentliche Belange interessierten. Ab 16 Jahren müssten die Jungen schliesslich auch schon Steuern zahlen, sich im Beruf behaupten oder würden als sexuell mündig angesehen. Somit sei es legitim, dass damit neue Rechte Hand in Hand gingen, argumentiert das Initiativkomitee. Ausserdem müsse die Demokratie verjüngt werden.

Die Initianten haben in sechs Monaten 7500 Unterschriften gesammelt, ein Viertel mehr als die nötigen 6000. Das Initiativkomitee setzt sich aus Jungsozialistinnen und Jungsozialisten, Grünliberalen, den Jungen Grünen, dem Jungendparlament von La Chaux-de-Fonds und der SP zusammen. Unterstützt wird es von der Jungen CVP und den Grünen des Kantons Neuenburg.

Die Unterschriften und der Initiativtext müssen noch beglaubigt werden.

Bisher erst in Glarus

Die Neuenburger Regierung hatte das Stimmrechtsalter 16 bereits 2013 zur Diskussion gestellt. Das Kantonsparlament wies den Vorschlag jedoch zurück.

Glarus ist bisher der einzige Kanton, der das Stimmrechtalter 16 eingeführt hat. In weiteren Kantonen wurde das Anliegen entweder vom Kantonsparlament oder vom Volk abgelehnt, so in den Kantonen Jura, Freiburg, Bern, Aargau, Zürich, Basel-Land, Basel-Stadt, Solothurn, St. Gallen und Thurgau. (sda)

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