Im Parlament ist man sich einig: Für Personen im Ausland soll der Grundstückkauf in der Schweiz eingeschränkt bleiben. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat beschlossen, die «Lex Koller» nicht aufzuheben. Es handelt sich um eine Formalität: Die Aufhebung ist kein Thema mehr, inzwischen plant der Bundesrat eine Revision des Gesetzes.
Der Ständerat hatte am Mittwoch nur darüber zu entscheiden, ob die Vorlage zur Aufhebung der «Lex Koller» abgeschrieben wird. Er folgte dem Antrag der vorberatenden Kommission und sprach sich oppositionslos für die Abschreibung aus.
Weil der Nationalrat die Vorlage des Bundesrats zum Verzicht auf die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in der Sommersession gutgeheissen hatte, ist die Sache endgültig vom Tisch.
2007 hatte der Bundesrat die «Lex Koller» aufheben wollen. Das Parlament verlangte aber flankierende Massnahmen, worauf das Geschäft jahrelang auf Eis lag. 2012 drehte der Wind: National- und Ständerat forderten den Bundesrat auf, die «Lex Koller» beizubehalten. Dieser war einverstanden.
Begründet wurde die Kehrtwende mit der Zweitwohnungsproblematik sowie dem seit der Finanzkrise 2008 erwachten Interesse aus dem Ausland an Grundstücken in der Schweiz. Würde die Beschränkung aufgehoben, dürfte viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen, schrieb der Bundesrat.
Wie im Nationalrat war man sich auch im Ständerat einig: Das Gesetz habe seine Berechtigung, stellten die alle Rednerinnen und Redner fest. Der Erwerb von Schweizer Boden müsse Personen vorbehalten sein, die hier lebten, arbeiteten und Steuern zahlten. Würde die «Lex Koller» aufgehoben, stiege der Druck auf den Immobilienmarkt.
Einige Ratsmitglieder äusserten sich aber skeptisch zu einer möglichen Verschärfung dieses Gesetzes. «Die Entwicklungen sind nicht derart schlimm, dass die ‹Lex Koller› verschärft werden muss», sagte etwa Georges Theiler (FDP/LU). Zu einer «Überfremdung des Bodens» komme es nur in sehr spezifischen Regionen.
Verschärfungen hatte jüngst der Nationalrat gefordert, indem er zwei Motionen von Jacqueline Badran (SP/ZH) annahm. Im Ständerat fielen die Forderungen nach einer Verschärfung in der Sommersession allerdings durch. Badran forderte unter anderem, dass Personen aus dem Ausland keine Anteile von Immobilienfonds oder börsenkotierten Immobiliengesellschaften mehr erwerben dürfen.
Hurra, 7 Jahre Badran gegen ALLE zu Ende. SR beschliesst: Abschaffung #LexKoller definitiv vom Tisch. Gute Nachricht für die CH #parlCH
— Jacqueline Badran (@JayBadran) 26. November 2014
Der Bundesrat wäre mit den Verschärfungen einverstanden gewesen. Justizministerin Simonetta Sommaruga kündigte im Ständerat einen Vorschlag für eine Revision der «Lex Koller» an: «Das Gesetz muss modernisiert, das heisst an die heutigen Gegebenheiten wie die vermehrte Zuwanderung angepasst werden.»
Die «Lex Koller» war 1983 eingeführt worden, um den «Ausverkauf» des Schweizer Bodens an Personen im Ausland einzudämmen. Inzwischen gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen. (sza/sda)