BVG-Kommission will Mindestzinssatz für Renten der 2. Säule senken

BVG-Kommission will Mindestzinssatz für Renten der 2. Säule senken

02.09.2016, 16:36

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll 2017 auf 1 Prozent gesenkt werden. Dies empfiehlt die Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat. Heute liegt der Mindestzinssatz der zweiten Säule bei 1.25 Prozent.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder hätten von 0.5 Prozent bis 1.25 Prozent gereicht, teilte die Kommission am Freitag mit. Es sei über verschiedene Varianten abgestimmt worden. In der Schlussabstimmung habe sich eine Mehrheit für 1 Prozent ausgesprochen.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten mindestens verzinst werden muss. Angesichts der aktuellen Negativverzinsung von Obligationen guter Qualität sei ein Zinssatz von 1 Prozent vergleichsweise attraktiv, heisst es in der Medienmitteilung der Kommission.

Die Versicherten müssten sich erneut auf tiefere Renten einstellen, schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Reaktion zum Kommissionsentscheid. Der SGB und die weiteren Arbeitnehmerorganisationen hatten angesichts der aktuellen Renditeentwicklungen der Pensionskassen eine Beibehaltung des jetzigen Mindestzinssatzes gefordert.

Immerhin habe mit der Empfehlung einer Senkung auf 1 Prozent «Schlimmeres verhindert werden» können, so der SGB. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!