Nachrichtendienst hat im Spionagefall Daniel Moser Gesetz verletzt

Nachrichtendienst hat im Spionagefall Daniel Moser Gesetz verletzt

26.03.2018, 15:04

Eine Parlamentsdelegation wirft dem Nachrichtendienst des Bundes zu einem Spionagefall vor, geltendes Recht missachtet zu haben. Er habe unter anderem unterschiedliche Vorgaben für die Informationsbeschaffung im Inland und im Ausland zu wenig berücksichtigt.

Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der eidgenössischen Räte veröffentlichte am Montag ihren Bericht zum Fall des im vergangenen Jahr in Deutschland verurteilten Spions Daniel Moser. Der Bundesrat soll den Einsatz von Spionen nur genehmigen, wenn davon verwertbare Informationen zu erwarten sind, ist ein weiterer Schluss der GPDel.

Die für den Geheimbereich zuständige GPDel hatte im Mai 2017 beschlossen, eine Inspektion zu dem Fall durchzuführen. Aufgrund der gesamten Umstände und der grossen Resonanz in der Öffentlichkeit sei es notwendig, die Hintergründe dieser Angelegenheit aufzuklären, teilte sie damals mit. Am Montag hat sie ihren Bericht veröffentlicht.

Personalien von Steuerfahndern

Moser hatte 2001 vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) den Auftrag übernommen, Personalien von drei deutschen Steuerfahndern zu beschaffen. Diese sollen in einen Datendiebstahl bei der Grossbank CS verwickelt gewesen sein. Gemäss GPDel war der NDB dazu grundsätzlich befugt.

Allerdings hätte die Informationsbeschaffung nicht durch die Ausland-, sondern durch die Inlandbeschaffung durchgeführt werden müssen. Sie sei nicht in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfolgt, heisst es im Bericht. Zudem war die Bundesanwaltschaft auf die Personalien gar nicht angewiesen.

Nicht befugt war der NDB, über Moser einen Maulwurf innerhalb der deutschen Behörden zu platzieren. Der Dienst habe dieses unrechtmässige Vorgehen in Kauf genommen, heisst es im Bericht.

Aufgeflogen ist der Schweizer, weil die Deutschen Behörden an Verhörprotokolle der Bundesanwaltschaft gelangt waren. Der NDB sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Aussagen vertraulich behandelt würden, schreibt die GPDel.

Bedingte Freiheitsstrafe

Der Schweizer Spion Daniel Moser war im April 2017 in Frankfurt verhaftet worden. Im November verurteilte ihn das Oberlandesgericht in Frankfurt wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Ausserdem musste Moser 40'000 Euro bezahlen. Auf einen Rekurs verzichtet die Verteidigung. (sda)

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