Branche einigt sich auf Jugendschutz bei Dampfer-Produkten

Branche einigt sich auf Jugendschutz bei Dampfer-Produkten

19.09.2018, 14:40

E-Zigaretten sollen in der Schweiz nicht mehr an Minderjährige verkauft werden dürfen. Vertreter der Branche haben sich an einem Runden Tisch auf eine entsprechende Vereinbarung zum Jugendschutz geeinigt.

Der Codex tritt am 1. Oktober in Kraft. Er gilt bis zum Inkrafttreten eines neuen Tabakproduktegesetzes, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch mitteilte. Heute sind bei E-Zigaretten weder das Abgabealter noch die Werbung gesetzlich geregelt.

Die Unterzeichner der Vereinbarung verpflichten sich, keine E-Dampfgeräte und keine zu verdampfenden Flüssigkeiten (Liquids) an Personen unter 18 Jahren abzugeben. Sie wollen auch auf Werbung für solche Produkte verzichten, die sich speziell an Minderjährige richtet.

Der Branchenverband Swiss Vape Trade Association (SVTA) unterzeichnete eine Woche zuvor bereits einen eigenen Codex. Darin verzichten die Parteien auf die Abgabe nikotinhaltiger Produkte an Minderjährige und auf die Abgabe nikotinfreier Liquids an Personen unter 16 Jahren.

Jugendschutz «deutlich verbessert»

Zum SVTA gehören Hersteller und Vertreiber von E-Zigaretten und entsprechendem Zubehör. Bisher haben den Codex 38 Firmen unterzeichnet. Die zweite Vereinbarung wurde am Dienstag von den drei grossen Tabakkonzernen sowie von Coop, Denner, Lidl und Valora unterschrieben. Weitere Marktteilnehmer sollen folgen.

Die beiden Branchenvereinbarungen gelten parallel. Mit diesen Regelungen werde der Jugendschutz in Bezug auf das Abgabealter und Werbeeinschränkungen deutlich verbessert, schreibt das BLV.

E-Zigaretten fallen heute unter das Lebensmittelgesetz und gelten als Gebrauchsgegenstände. Seit April 2018 dürfen auch nikotinhaltige Liquids in der Schweiz verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf eine Beschwerde der SVTA hin ein Verbot des BLV gekippt. Die Produkte müssen bloss die technischen Anforderungen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaats erfüllen und dort rechtmässig im Verkehr sein.

Im neuen Tabakproduktegesetz sollen nun E-Zigaretten mit Tabakprodukten gleichgesetzt werden. Nach Inkrafttreten werden E-Zigaretten demnach in Bezug auf Abgabeverbote, Werbebeschränkungen und Nichtraucherschutz denselben Einschränkungen unterliegen wie herkömmliche Zigaretten. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!