Bundesrat schlägt neues System für Nothilfepauschalen vor

Bundesrat schlägt neues System für Nothilfepauschalen vor

30.08.2017, 15:40

Im Rahmen der Asylreform will der Bundesrat die Beiträge für Nothilfe- und Verwaltungskosten an die Kantone anpassen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum dritten und letzten Paket von Verordnungsänderungen eröffnet.

Das neue Asylgesetz, welches das Stimmvolk letztes Jahr angenommen hat, soll 2019 in Kraft treten. Das Ziel ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen. Die meisten Verfahren werden künftig in Bundeszentren durchgeführt, wo alle Akteure unter einem Dach vereint sind.

Die maximale Aufenthaltsdauer in einem Bundeszentrum beträgt 140 Tage. Sind umfassende Abklärungen nötig, wird die betroffene Person für das erweiterte Verfahren einem Kanton zugewiesen. Mit dem neuen System drängt sich aus Sicht des Bundesrates eine Anpassung verschiedener Pauschalen auf.

Nothilfepauschale je nach Verfahren

Die Kantone sind zuständig für die Nothilfe an abgewiesene Asylsuchende. Der Bund entrichtet ihnen dafür eine einmalige Pauschale pro negativen Asylentscheid und Nichteintretensentscheid. Künftig soll es drei unterschiedliche Nothilfepauschalen geben: eine Pauschale für das beschleunigte Verfahren, eine für das erweiterte Verfahren und eine für das Dublin-Verfahren.

Nur so könne die tatsächliche Kostenlast der Kantone adäquat abgegolten werden, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Würde nur eine einzige Pauschale festgelegt, würden Kantone mit einem Bundeszentrum Überschüsse generieren und jene ohne Bundeszentrum Defizite machen.

Weniger bei erweiterten Verfahren

Heute beträgt die Nothilfepauschale 6000 Franken. Ein Betrag in dieser Höhe (6006 Franken) ist weiterhin vorgesehen für negative Entscheide aus dem erweiterten Verfahren. Bei beschleunigten Verfahren beträgt die Pauschale dagegen neu nur noch 2013 Franken, bei Dublin-Verfahren 400 Franken.

Das sind die Beträge, die für den Anfang vorgesehen sind. Sie beruhen auf Annahmen zur durchschnittlichen Bezugsquote und Bezugsdauer. Ob die Höhe angemessen ist, soll jährlich anhand einer technischen Berechnungsformel überprüft werden. Die Nothilfepauschalen würden angepasst, wenn die durchschnittliche Bezugsquote oder Verfahrensdauer wesentlich von den Annahmen abweichen.

Verwaltungskostenpauschale halbieren

Der Bund beteiligt sich auch an den Verwaltungskosten, die den Kantonen aus dem Vollzug des Asylgesetzes entstehen und nicht nach besonderen Bestimmungen abgegolten werden. Die Verwaltungskostenpauschale wird nach einer Formel berechnet, welche die Anzahl Asylgesuche berücksichtigt.

Heute beträgt die Pauschale 1100 Franken. Der Bundesrat will sie nun auf 550 Franken reduzieren. Er begründet das damit, dass den Kantonen künftig deutlich weniger Asylsuchende zugewiesen werden. Ausserdem übernehme der Bund zusätzliche Aufgaben bei der Rückkehr. Damit reduziere sich in den Kantonen der Personalaufwand.

Globalpauschale an Preise anpassen

Für Personen, die Sozialhilfe beziehen, vergütet der Bund den Kantonen eine Globalpauschale. Diese will der Bundesrat an den aktualisierten Landesindex der Konsumentenpreise anpassen und somit leicht erhöhen, im schweizerischen Durchschnitt auf 1498 Franken pro Monat.

Mit den neuen Nothilfepauschalen würde der Bund 60 Millionen jährlich sparen. Die Halbierung der Verwaltungskostenpauschale brächte ihm Einsparungen von 13 Millionen Franken ein. Die Berechnung basiert auf der Annahme von jährlich 24'000 Asylgesuchen und einer Bleibequote von 30 Prozent.

Kompensation für Bundeszentren

In den Verordnungsänderungen geht es auch um die Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone. Wie bisher sollen sich die Kantone untereinander verständigen. Können sie sich nicht einigen, werden die Kriterien durch den Bundesrat festgelegt. Die Verteilung erfolgt proportional zur Bevölkerungszahl. Standortkantone von Bundeszentren sollen aber weniger Asylsuchende im erweiterten Verfahren aufnehmen müssen.

Der Rechtsschutz im beschleunigten Verfahren ist schon auf Gesetzesstufe ausführlich geregelt. In den Verordnungen werden nun noch Regeln zum Rechtsschutz im erweiterten Verfahren und im Flughafenverfahren verankert. Weiter wird die Zuständigkeit der Kantone beim Vollzug der Wegweisung geregelt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November. Ein erster Teil der neuen Asylregeln ist bereits letzten Herbst in Kraft getreten. Ein zweiter Teil soll Anfang 2018 folgen. Dabei geht es vor allem um Plangenehmigungsverfahren zum Bau neuer Bundeszentren. Als Basis dient der Sachplan Asyl, den der Bundesrat im vierten Quartal verabschieden will. (sda)

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