Was watson bereits vor einem Monat wusste, wird nun bestätigt. Die SRG SSR hat mit einem Werbespot, in dem die SRF-Moderatorin Annina Campell auftrat, das Radio- und Fernsehgesetz verletzt. Das sieht auch die SRG ein: Sie akzeptiert die Verfügung des Bundesamts für Kommunikation von Anfang April.
Die SRG verzichte auf eine Anfechtung der Verfügung, teilte SRG-Sprecher Daniel Steiner am Freitag auf Anfrage der SDA mit. Es handle sich um ein «unglückliches Versehen, das gegen klare gesetzliche Vorschriften verstösst».
Im Ende letzten Jahres ausgestrahlten Werbespot für ein Sportartikelgeschäft war Annina Campell beim Wintersport zu sehen. Campell war im vergangenen Jahr jedoch auch für verschiedene Sendungen von Fernsehen SRF 1 und SRF 2 als Moderatorin tätig, unter anderem für «SRF bi de Lüt».
Das Radio- und Fernsehgesetz untersagt es ständigen Programmmitarbeitenden eines Veranstalters, in dessen Werbesendungen aufzutreten. Die SRG hatte gegenüber dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zunächst argumentiert, Campell sei keine ständige Programmmitarbeiterin.
Dem widersprach das BAKOM: Massgebend sei nicht die Zahl der Einsätze, sondern vielmehr die Wahrnehmung durch das Publikum. Campell werde öffentlich als SRF-Moderatorin wahrgenommen. Das Bundesamt stellte der SRG auf Grund der Verfügung Verfahrenskosten von 9870 Franken in Rechnung.
Der Spot war auch im Westschweizer Fernsehen RTS und im italienischsprachigen Fernsehen RSI gezeigt worden. An diesen Auftritten von Campell hatte das BAKOM nichts zu beanstanden.
(tvr/sda)
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